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Vereinbarung mit KV BW: Klagen werden ruhen gelassen
Nicht-Klagende können Originalbescheide zurückschicken
Dem Verband der Vertragspsychotherapeuten Südbaden e.V. (vvps) ist es
gelungen, mit dem Vorstand der KV Baden-Württemberg eine Vereinbarung bezüglich
der zunächst von der KV zurückgewiesenen Widersprüche zu den
Honorarbescheiden 3/04 bis 1/05 zu erzielen. Dieses Übereinkommen ermöglicht „einen
Rückzug aus der juristisch komplizierten Lage“, nachdem fast hundert
Einzelklagen beim Sozialgericht Stuttgart eingegangen waren. Zum Inhalt der
Vereinbarung sei mit freundlicher Genehmigung des vvps aus seinem Rundschreiben
vom 14.11.06 zitiert: „Die Bescheidung der Widersprüche wird zwar
offiziell nicht zurückgenommen, aber zurückgeschickte Originalbescheide
werden in den vorherigen Stand des Ruhenlassens der Widersprüche zurückversetzt,
die bereits eingereichten Klagen werden bei Gericht ruhen gelassen.“
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