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Bundesfinanzhof: Nachzahlungen für mehrere Jahre sind steuerlich zu begünstigen

Der Bundesfinanzhof hat am 14.12.2006 ohne mündliche Verhandlung einem einzelnen Kläger Recht gegeben, dass Nachzahlungen bei den Psychotherapeuten nach § 34 Einkommenssteuergesetz steuerlich zu begünstigen sind. Die Revision des Beklagten (Finanzamt Emden) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 31. August 2005 2 K 306/03 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Im Streitfall ist laut Bundesfinanzhof „die Regelung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EstG einschlägig: Sie soll bewirken, dass die steuerliche Belastung bei Einkünften, die dem Steuerpflichtigen für eine mehrjährige Tätigkeit zufließen, möglichst nicht höher ist, als wenn ihm in jedem der mehreren Jahre ein Anteil zugeflossen wäre.“

Ob die steuerliche Begünstigung im Einzelfall zu einem Vorteil führt, hängt von der Einkommenssteuersituation des einzelnen Psychotherapeuten ab. Diese Frage sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.

15.1.2007