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Hinweis zu den Themen "Berichtspflicht und Kostenerstattung"Verschiedene Anfragen an uns veranlassen uns zu folgender Mitteilung: Zum Thema Berichtspflicht kann auf der Mitgliederseite des VPP ein Formular abgerufen werden, welches den PatientInnen als Information über den Vorgang und ihr Recht, die Mitteilungen an den Hausarzt abzulehnen, vorgelegt werden kann. Die PatientInnen sollten das Formular unterschreiben. Der Psychotherapeut muss dieses dann auf jeden Fall unter seinen Unterlagen für eine evtl. Nachprüfung der KV aufbewahren, da es ihm ja ohne Bericht die Auszahlung seines Honorars sichert, wenn die PatientIn keine Berichte will. Zum Thema Kostenerstattung befindet sich auf der Mitgliederseite eine Sammlung relevanter Informationen und Vorlagen. Diese sind besonders für die 'Freien Psychotherapeuten' (Psychotherapeuten, die aus verschiedenen Gründen keine Kassenzulassung haben) interessant. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, daß es sich lohnt die geschützten Mitgliederseiten des VPP aufzusuchen. Dort sind eine große Anzahl von Informationen und Arbeitsmaterialien zu finden Dieser Bereich ist allerdings nur Mitgliedern (diejenigen BDP-Mitglieder, die den VPP auch als Primärsektion gewählt haben) zugänglich. Diese haben dafür Zugangsdaten erhalten. Wer seine verloren hat oder nicht mehr vorhält, kann sich an die Geschäftsstelle des VPP wenden. Wenn Sie als (approbiertes) BDP-Mitglied noch Ihre Primärsektionswahl nachholen wollen, können Sie das auch über die Geschäftsstelle tun. Formulare für die Mitgliedschaft befinden sich auch auf der Homepage hier (PDF). 22.1.2006 |
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