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Berichtspflicht wird zunächst fortgeführt

Der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses (KBV und Krankenkassen) hat sich aus Grundsatzerwägungen am 27.2. zunächst auf eine Fortführung der Berichtspflicht geeinigt und die weitere Beratung des Sachverhaltes beschlossen.

So gilt laut Verlautbarung aus der KBV die Berichtspflicht nun auch im nächsten Quartal, doch besteht nach wie vor Hoffnung, dass die - von Vertretern der Psychotherapeuten auf KBV-Ebene mit herbeigeführte und von diesen im Nachhinein bedauerte - Regelung wieder aufgehoben werden wird.

5.3.2007