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VPP fordert Eigenverantwortung für Psychotherapeuten in KlinikenSpezialstationen zum Beispiel für depressive Patienten Zentrale Themen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Institutionen sind ihre Position und die Definition und der Stellenwert ihrer Tätigkeiten im Rahmen einer stationären Behandlung. Das Problem: Psychotherapie wird in unterschiedlichen Behandlungskonzepten unterschiedlich definiert. Behandlungskonzepte können sich u. a. danach unterscheiden, ob sie sich an der biologischen Psychiatrie, an der Sozialpsychiatrie oder an psychotherapeutischen Ansätzen in der Psychiatrie orientieren. Die Umsetzung psychotherapeutischer Behandlungsansätze ist nur innerhalb eines psychotherapeutisch orientierten Stationskonzeptes möglich und muss die Behandlungsführung des multiprofessionellen Teams durch den Psychotherapeuten mit einschließen. In NRW schafft das Krankenhausgesetz NRW bereits eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Psychotherapeuten als eigenständige und verantwortliche Behandler, die neben dem Abteilungsarzt als dem letztlich Verantwortlichen tätig sein können. Der VPP im BDP betont, dass dies in anderen Bundesländern noch nachzuholen ist. Hans-Werner Stecker
10.5.2007 |
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