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G-BA prüft sämtliche Richtlinienverfahren: "Gleichbehandlung" für alle?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat laut G-BA-Newsletter 2/2007 seine Absicht bekräftigt, „die bestehenden Richtlinienverfahren im Bereich Erwachsenentherapie gemäß Verfahrensordnung zu prüfen. Damit soll dem Einwand einer Ungleichbehandlung der im letzten Jahr geprüften Gesprächspsychotherapie begegnet werden, da die bereits in der GKV befindlichen Verfahren bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden. Ein gemeinsamer Antrag von SpiK, KBV und Patientenvertretern soll in diesem Jahr vorbereitet werden. Die Geschäftsführung unterstützt die vorbereitenden Arbeiten zum Antrag durch die Erstellung von Literaturlisten. Liegt der Antrag vor, werden in 2007 die Arbeiten des Unterausschusses von diesem Prüfungsverfahren geprägt sein.“

Spannend ist, dass die Richtlinien-Verfahren dann im Unterausschuss von Vertreterinnen und Vertretern selbiger Verfahren bewertet werden, was bei der Gesprächspsychotherapie (GPT) nicht der Fall sein konnte. Ob das zur angestrebten „Gleichbehandlung“ führen kann? Auch spannend ist, was dann als „klassische“ Verhaltenstherapie resp. Psychoanalyse gesehen werden wird. Bei der GPT wurde nur die „klassische“ nach Rogers zur Bewertung zugelassen, nicht neuere Entwicklungen. Diese Einschränkung müsste dann ebenfalls auf die Richtlinien-Verfahren angewendet werden, also: Nur klassische Freudsche Psychoanalyse, nur klassische Verhaltenstherapie vor der „kognitiven Wende“?

Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP

10.5.2007