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Neue Geschäftsordnung des "VPP im BDP e.V."

Die Geschäftsordnung des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) ist vor folgendem Hintergrund in diesem Jahr überarbeitet worden:

Das Psychotherapeutengesetz hat 1999 in Deutschland zwei eigenständige Berufsstände geschaffen, den Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die durch die Approbation ihre staatliche Anerkennung finden. Die Psychologischen Psychotherapeuten haben das Diplom als Psychologen als Grundlage. Das bedeutet, dass die psychologischen Psychotherapeuten einerseits ein eigenständiger psychologischer Berufsstand mit eigenem Profil sind, andererseits ihre unverkennbaren Wurzeln in der Psychologie haben.

Der Vertreter der psychologischen Psychotherapeuten ist im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen der Verband der Psychologischen Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.). Dieser hat im Gesamtverband die Position einer eigenständigen Sektion, nach außen ist er auf der gleichen Ebene wie andere psychotherapeutische Berufsverbände angesiedelt. Das bedeutet, auf der berufspolitischen Ebene der Psychotherapeuten ist der VPP, und nicht der BDP als Ganzes, das Gegenüber der psychotherapeutischen Berufsverbände, der Gesundheitsöffentlichkeit und der Politik und vertritt im Namen des BDP dessen approbierte Mitglieder.

Bei allen über diese Ebene hinausgehenden Fragen, die aber die Fragen der psychotherapeutischen Berufsausübung tangieren, ist der VPP von den anderen Gliederungen des Gesamtverbandes (z. B. Vorstand) hinzuzuziehen. Das gibt dem „VPP im BDP e.V.“ eine etwas von anderen Untergliederungen des BDP unterschiedene Aufgabe, Gestalt und Rolle. Entsprechend wurde die Geschäftsordnung des VPP im März diesen Jahres überarbeitet. Die aktuelle Fassung wurde am 2. August 2007 vom Vorstand des BDP genehmigt.

3.9.2007