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Bewertung der Ergebnisse des GEK-Report ambulant-ärztliche Versorgung
2007
Stellungnahme des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
(VPP im BDP)
Den Schwerpunkt des diesjährigen Reports der GEK bildet die ambulante
Psychotherapie. Als herausragendes Ergebnis wird festgestellt: „Die Daten
der GEK zeigen für die ambulanten Kurzzeitpsychotherapien keine deutlich
nachweisbaren positiven Wirkungen“ (Pressemitteilung, S.2). Daraus leitet
der Vorstandsvorsitzende der GEK, Dieter Hebel, die Notwendigkeit weiterer kritisch
vertiefender Untersuchungen zur Wirkung von Psychotherapien ab (Statement des
Vorstandsvorsitzenden, S.6).
Hier besteht m.E. die Gefahr der unzulässigen Generalisierung des Ergebnisses
auf die Einschätzung der Wirksamkeit der Psychotherapie überhaupt
und der Beschädigung des Ansehens der Psychotherapie insgesamt. Deshalb
untersuchen wir als Psychotherapeutenverband die Ergebnisse, um sie angemessen
bewerten zu können.
Dies soll unter drei Gesichtspunkten geschehen:
1. Ist das „herausragende Ergebnis“ aus den vorhandenen Daten
und Ergebnissen der Untersuchung tatsächlich belegt?
2. Wenn das so sein sollte: ist dieses Ergebnis eher Folge der nicht vorgenommenen
oder bewilligten Umwandlungen der Kurzzeittherapie in Langzeittherapie? Kurz
gefasst: Ist Kurzzeittherapie in diesen Fällen nicht ausreichend gewesen?
3. Welches politische Ziel kann/soll mit den Bewertungen ihrer Studie durch
die GEK erreicht werden?
Zu 1: Parameter in dieser Studie für die Wirksamkeit der Psychotherapie
ist der „bessere Gesundheitszustand“, dargestellt in Daten zu „erkrankungsinduzierter
Inanspruchnahme des Gesundheitssystems“. Das unterscheidet diese Studie
von den meisten Wirksamkeitsstudien für Psychotherapie. Diese vergleichen
Prä-/Postergebnisse aus Tests oder Explorationen, in denen Patienten und/oder
Therapeuten und/oder geschulte Rater die Veränderung der Beschwerden und/oder
der Persönlichkeitsstruktur messen oder einschätzen. Wenn in einigen
Untersuchungen die Veränderungen der Inanspruchnahme des Gesundheitswesens
erfasst werden, dann ist es meist die Anzahl der AU-Tage vor und nach Psychotherapie.
So auch die Untersuchungen von Dührssen und Jorswiek (1965), die den Nachweis
erbrachten, dass psychoanalytisch behandelte Patienten weniger Medikamente verbrauchen,
eine geringere Zahl von stationären Krankheitstagen aufweisen und seltener
krank geschrieben werden bei einem Vorher-/Nachher-Vergleich und auch im Vergleich
mit dem Durchschnitt der unbehandelten Bevölkerung. Diese Untersuchung
war eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme der Psychotherapie in
die kassenärztliche Versorgung.
Warum in der GEK-Studie als Merkmale Arztkontakte (einschließlich der
Kontakte zu nicht-ärztlichen Psychotherapeuten (!)) und Arzneiverordnungen
als Indikator für besseren Gesundheitszustand genommen wurden und z.B.
die AU-Tage nicht herangezogen wurden, ist nicht begründet, auch nicht
nachvollziehbar. Denn diese Daten liegen der Krankenkasse vor und werden im
gleichen Report ebenfalls dargestellt. Ob die „Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen“ allerdings
tatsächlich der geeignete Parameter ist, einen verbesserten Gesundheitszustand
durch Psychotherapie darzustellen oder eher im Gegenteil beweisen, dass Psychotherapiepatienten
besser vorsorgen, ist fraglich,zumal die Kontakte zu Psychotherapeuten in der
Anzahl der Arztbesuche mit erfasst sind. Nimmt man diese heraus, ergibt sich
eine Abnahme der Kontakte zu „vorrangig somatisch orientierten“ Ärztinnen
und Ärzten zwei Jahre nach Genehmigung der Psychotherapie gegenüber
dem Jahr vor der Psychotherapie, allerdings immer noch mehr Kontakte als bei
der Vergleichsgruppe ohne genehmigte Psychotherapie (S. 199).
Ähnlich verhält es sich bei den Arzneimitteln: Neun Quartale nach
Genehmigung der Psychotherapie ist die Medikamentenverordnung bei Personen mit
Psychotherapiegenehmigung geringfügig gesunken gegenüber vor der Genehmigung
der Psychotherapie, aber auf höherem Niveau als Versicherte ohne Psychotherapie
auch bei Herausnahme der Psychopharmaka (S. 201). Bei den Krankenhausaufenthalten
erreichen die Verweildauern unter „somatischen“ Hauptdiagnosen“ neun
Quartale nach Genehmigung der Psychotherapie annähernd das Niveau der allgemeinen
Vergleichsgruppe. Die Verweilzeiten unter psychischen Hauptdiagnosen sind deutlich
höher als in der allgemeinen Vergleichsgruppe, jedoch tendenziell etwas
niedriger als vor Genehmigung der Psychotherapie (S. 203).
Insgesamt zeigen die Ergebnisse also eine Abnahme der Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen neun Quartale nach Genehmigung der Psychotherapie im Vergleich
zu vorher bei einem insgesamt höheren Niveau der Inanspruchnahme im Vergleich
zu Versicherten ohne Psychotherapie. Ob man Versicherte mit Genehmigung einer
Psychotherapie mit solchen ohne Psychotherapiegenehmigung vergleichen kann,
ist fraglich. Ich wäre sehr gespannt, wie die Ergebnisse aussähen,
vergliche man die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen z.B. bei Versicherten
mit einer Rücken-OP mit solchen ohne Rücken-OP, oder würden Patienten
mit vergleichbaren Diagnosen mit und ohne psychotherapeutische Behandlungen
in ihrem Inanspruchnahmeverhalten verglichen.
Das „herausragende Ergebnis“, die Kurzzeitpsychotherapie zeige
keine deutlich nachweisbaren positiven Wirkungen, erscheint also bei genauer
Betrachtung der Ergebnisse nicht aufrechtzuerhalten und die Aussage im Hinblick
auf die Wirkung in der Öffentlichkeit und bei psychotherapiebedürftigen
Patientinnen und Patienten geradezu fahrlässig.
Zu 2.: Die GEK macht aufgrund der Datenlage nur Aussagen zur Wirksamkeit von
Kurzzeittherapien. Zur Auswertung von Langzeittherapien reichten die Daten nicht
aus.
Ich wage nun die Hypothese, dass die Ergebnisse der GEK tatsächlich nur
dadurch zustande kommen, dass sie nur die Wirksamkeit der Kurzzeit-Psychotherapie
darstellen konnten. Es existieren zahlreiche Studien, die zeigen, dass Langzeittherapien
deutlich bessere und nachhaltigere Effekte hervorrufen als Kurzzeittherapien.
Vergleicht man lange und kurze Therapien, dann ergibt sich folgendes Bild: „Beide
erreichen nach wenigen - etwa 25 bis 30 -Sitzungen durchaus eine Besserung.
Bei einem Teil der Therapien, die dann beendet werden, bleiben die Erfolge jedoch
nicht stabil. In Katamnesen nach größeren Zeiträumen zeigt sich,
dass die nur kurz behandelten Patienten in Abhängigkeit von der Schwere
der Störung zum Teil bereits nach einem Jahr wieder auf ihr Ausgangsniveau
in allen Skalen zurückgefallen waren; langfristig stabile Erfolge stellen
sich bei diesen Patienten erst nach länger dauerenden Behandlungen ein.“ (Bell,
K. et al).
Eine wichtige Studie in diesem Zusammenhang war die des Consumer Reports (1995,
Seligman), die zeigte, dass die Wirksamkeit der Psychotherapie umso größer
war, je länger die Therapie dauerte. Hutterer (1996) stellte fest, dass
Krankenkassen den Behandlungserfolg ernsthaft schmälern, wenn sie die Dauer
zu sehr begrenzen, denn solche Patientinnen und Patienten zeigten signifikant
schlechtere Ergebnisse. Auch in der Untersuchung analytischer Langzeittherapien
von Breyer et al. (1997) zeigt sich der Therapieerfolg umso größer,
stabiler und dauerhafter, je länger die Therapie dauert. In dieser Untersuchung
wurde auch ein nennenswerter Rückgang der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen
und Krankschreibungstagen festgestellt. Die Autoren stellen fest, dass die aus
einer analytischen Langzeittherapie resultierenden Einsparungen bereits in 2,5
Jahren nach Therapieende rund ein Viertel der gesamten Therapiekosten betragen.
In einer Studie von Keller et al. (1997) wurde eine bedeutsame Verringerung
der Arbeitsunfähigkeitstage und der Krankenhaustage (50 – 87%) festgestellt,
die auch noch 5 Jahre nach der Therapie bei ca. 50% lag. Keller et al. betonen,
dass der vielfach angezweifelte Nutzen der psychoanalytischen Psychotherapie
bestätigt wurde und besonders in Langzeitanalysen schwerkranker oder schon
chronifizierter Patienten ein außerordentliches Kostenersparnispotential
für die Krankenkassen liegt, das bisher nicht genügend gewürdigt
wird.
Die Studie von Thomas et al. (1993) befasst sich mit der Effektivität
ambulanter Psychotherapien, die im Rahmen der Kostenerstattung mit der TK durchgeführt
wurden in verschiedenen Therapieverfahren, auch in Nicht-Richtlinienverfahren:
hier ergab sich eine mittlere Abnahme der AU-Tage zwischen dem Jahr vor Therapiebeginn
und dem Jahr nach Therapieabschluss über alle Verfahren um 5,7 Tage/Jahr
bei einer mittleren Therapiedauer von 59 Sitzungen. Hartmann und Zepf (2004)
verglichen Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie
und fanden „zwar Unterschiede in den Besserungsraten, insgesamt aber zeigten
sich diese Unterschiede nur in wenigen Kategorien und waren von geringer Relevanz“. „Die
Besserungen der Beschwerdesymptomatik ist ebenso wie die Verbesserung der Allgemeinfunktionen
zeitabhängig – längere Behandlungen mit einer Dauer von mehr
als zwei Jahren bringen durchweg bessere Ergebnisse“ (DÄ 2004). Das
sei der GEK und allen anderen Krankenkassen ins Gebetbuch geschrieben!
Zu 3.: Weshalb dieses alles jetzt gerade zu diesem Zeitpunkt? 2009 steht das
Ende der Budgetierung bevor und das Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen übergehen.
Die Krankenkassen werden bemüht sein, mit den Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds
auszukommen und werden Zusatzbeiträge vermeiden wollen, die sie im Wettbewerb
mit den anderen Krankenkassen schlechter stellen würden. Mit welchen Hintergedanken
fängt also die GEK jetzt an, die Wirksamkeit der Psychotherapie in Zweifel
zu ziehen? Will sie etwa hier anfangen zu sparen? Dann sei eine weitere Zahl
erwähnt: die Ausgaben für ambulante Psychotherapie machen gerade mal
3,8 Prozent der Gesamtausgaben für die ambulante Versorgung aus (KBV 2006).
Erinnert sei an dieser Stelle an das Forschungsgutachten von Meyer et al (1991)
zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes, in dem es heißt: „Patienten
mit behandlungsbedürftigen psychischen und psychosomatischen Erkrankungen
werden erst nach Ablauf von durchschnittlich sieben Jahren erstmals adäquat
diagnostiziert und behandelt.“ Viele Patienten bedürften einer Psychotherapie
und würden diese beginnen, falls ein Behandlungsplatz vorhanden wäre.
Das Forschungsgutachten zeigt auch die erheblichen Folgekosten der mangelhaften
psychotherapeutischen Versorgung auf. Insofern ist die Zunahme psychotherapeutischer
Behandlungen, die im Report der GEK beschrieben wird, als positiv zu bewerten,
da die Unter- und Fehlversorgung in diesem Bereich verbessert worden ist und
die „Fehlallokation“ der Mittel dadurch verringert wurde. Die Zunahme
dürfte durch die Aufnahme eines Teils der ehemals im Rahmen der Kostenerstattung
behandelnden Psychotherapeuten in die KVen ab 1999 erklärbar sein.
Dass Psychotherapie wirksam ist und langfristig öffentliche Gelder einspart,
ist mehrfach nachgewiesen worden und kann auch durch diesen GEK-Report nicht
widerlegt werden.
Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP 11.12.2007
Literatur:
Bell, K. et al: Die psychoanalytischen Therapieverfahren. Im Auftrag der DGPT
Breyer, F. et al: Kosten und Nutzen ambulanter Psychoanalyse in Deutschland.
Gesundh.ökon. Qual.manag. 2 (1997) 59 – 73
Deister, R.: bvvp-Info für Patienten, Ärzte und Kassen: Ist Psychotherapie überhaupt
effektiv?
Dührssen, A. et al: Eine empirisch-statistische Untersuchung zur Leistungsfähigkeit
psychoanalytischer Behandlung. Nachdruck aus Nervenarzt 36, 166 – 169
(1965). Zsch. Psychosom. Med. 44, 1998, 311 - 318
Grobe, Thomas G.: GEK-Report ambulant-ärztliche Versorgung 2007 : Auswertungen
der GEK-Gesundheitsberichterstattung. Schwerpunkt: Ambulante Psychotherapie
/ Thomas G. Grobe ; Hans Dörning ; Friedrich W. Schwartz. - Sankt Augustin
: Asgard, 2007
Hartmann, S. et al: Verbesserung psychischer Allgemeinfunktionen durch Psychotherapie.
Drei psychotherapeutische Verfahren im Vergleich. Psychotherapeut 2004:49, 27
- 36
Hutterer, R.: Die Consumer Reports Studie: Längere Psychotherapien sind
effektiver. Psychotherapie Forum, Supplement 4., 1, 1996, 2 – 6
KBV: Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. 2006
Keller, W. et al: Langzeitstudien zeigen Langzeitwirkung: Ergebnisse einer empirischen
Untersuchung zu Effektivität der (jungianischen) Psychoanalyse und Psychotherapie – eine
katamnestische Studie. Vortrag Workshop zur Qualitätssicherung mit dem
VdAK Siegburg 1977
Meyer, A.-E. et al: Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes.
1991
Rudolf, G. et al: Analytische Langzeittherapie: Vorteile gegenüber kurzzeitiger
Therapie, referiert in Deutsches Ärzteblatt/PP/November 2003, 512
Seligman, M.: The Effectiveness of Psychotherapy: The Consumer Reports Study.
Am. Psychol. December 1995, 963-974
Thomas, G.J. et al: Zur Effektivität ambulanter Psychotherapien (Eine empirische
Untersuchung der Arbeitsunfähigkeits(AU)-Tage von 240 Patienten mit kassenfinanzierten
Behandlungen). Report Psychologie 18 (1993), 22 - 25
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