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EuGH erklärt Übergangsregelung zur Kassenzulassung für rechtswidrig Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut einer Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer
eine Übergangsregelung zum Psychotherapeutengesetz (1999) für rechtswidrig
erklärt. Diese Regelung sah vor, dass Psychotherapeuten auch in überversorgten
Gebieten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen werden, wenn
sie in diesem Gebiet bereits zwischen Juni 1994 und Juni 1997 mindestens 250
Behandlungsstunden innerhalb von 12 Monaten erbracht hatten.
18.12.2007 |
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