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G-BA: Schwellenkriterium verabschiedet

Ende des Jahres 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss laut Pressemitteilung „weitreichende Standards“ für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Demnach soll künftig die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung davon abhängig gemacht werden, dass der Nutzennachweis für mindestens die am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen beziehungsweise bei Kindern und Jugendlichen geführt wird.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Welche Bedeutung diesem G-BA-Beschluss insbesondere bezüglich der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie beigemessen wird, ist Gegenstand eines ausführlichen Kommentars des Vorsitzenden des VPP im BDP, Heinrich Bertram.

25.1.2008