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Februar-News im VPP-Mitgliederbereich: Aktuelle Übersicht über
Konditionen/Tarife privater Krankenversicherer
Im Herbst 2007 hat der VPP bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung
nachgefragt, inwieweit die Gesellschaften die Bestimmungen zur Erstattung der
Kosten psychotherapeutischer Behandlung nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes
den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Eine entsprechend
aktualisierte Übersicht über Versicherungsbedingungen und Tarife ist
nunmehr im VPP-Mitgliederbereich zu finden.
Zahlreiche Unternehmen erkennen Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ohne weiteres als erstattungsfähig
an, wenn auch häufig mit einer Begrenzung (z.B. auf 20 bis 30 Sitzungen
im Jahr). Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen selbstverständlich
für Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten, nicht nur für
solche durch Ärzte.
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