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Vergabe von Antidepressiva in psychotherapeutisches Konzept einbinden
VPP-Leserbrief an den SPIEGEL
Eine Veröffentlichung im SPIEGEL (Ausgabe 10/2008, "Entzauberte
Glückspillen") zur mangelnden Wirksamkeit von selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmern
(SSRI) in der Behandlung von leichten bzw. mittelschweren Depressionen war der
Anlass für einen Leserbrief, den Heinrich Bertram im Namen des VPP-Bundesvorstands
am 20.3.2008 an die SPIEGEL-Redaktion geschickt hat. Darin heißt es:
"Anlässlich der neu entfachten Diskussion um die Wirksamkeit von
Antidepressiva in der Behandlung akuter Depressionen möchten wir nachdrücklich
darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung von antidepressiven Arzneien in
ein umfassendes psychotherapeutisches Konzept eingebunden sein sollte. In Ihrem
Beitrag haben wir den Hinweis vermisst, dass ein Großteil der Depressionsbehandlung
in der Verantwortung von Psychologischen Psychotherapeuten stattfindet und nicht
allein in psychiatrisch geführten Praxen und/oder Kliniken.
Im Bereich der stationären Akutbehandlung depressiver Störungen ist
es immer noch gängige Krankenkassen-Praxis, die Behandlungskosten nur dann
anzuerkennen, wenn eine medikamentöse Einstellung erfolgt. Eine Behandlung,
bei der die Psychotherapie im Vordergrund steht, gilt als Reha- und nicht als
Akutbehandlung. Der VPP stellt diese Praxis besonders im Zusammenhang mit der
aktuellen Diskussion um die Wirksamkeit von SSRI sehr in Frage. Patienten sollten
auch im Akutkrankenhaus das Recht auf eine Behandlung unter psychotherapeutischer
Leitung haben, in dessen Rahmen die Notwendigkeit des Einsatzes von Psychopharmaka
abzuklären ist."
Karin Dlubis-Mertens
VPP-Öffentlichkeitsarbeit
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