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VPP im BDP: Eckpunkte zu integrierter Versorgung und neuen Vertragsformen
Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hatte Mitte
Juni zu drei Fachgesprächen über die Versorgung bei psychischen
Krankheiten geladen - die Schwerpunkte lauteten: Gesundheitsberichterstattung,
integrierte Versorgung, Prävention, Nachsorge und Rehabilitation. Eingeladen
war auch der BDP, für den die Präsidentin des BDP, Carola Brücher-Albers,
und der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, teilnahmen. VPP
und BDP werden im Laufe des Sommers ein gemeinsames Positionspapier zu den
genannten Themen verfassen.
Im Rahmen der Fachgespräche hat Heinrich Bertram am 16. Juni vorgetragen,
welche Eckpunkte in der Diskussion über die integrierte Versorgung und
die freien Verträge aus Sicht des VPP im BDP notwendigerweise zu berücksichtigen
sind. Vorab stellte er fest: „Es wird in der Diskussion nicht klar,
um welche Patientengruppen mit welchen Störungen es sich handeln soll
und wie sich die Struktur und die effektive Behandlung künftig entwickeln
soll (z.B.Gruppe von Störungen, Multimorbidität und Schweregrad
der Störung).
Es ist eine umfassende Versorgungsforschung notwendig, um die Patientengruppen
und ihre Bedarfe zu erfassen. Die Reporte der Krankenkassen geben hierfür
kaum Aufschlüsse. Sie nennen nur das Ansteigen psychischer Störungen
allgemein. Welche Störungen, was alles unter den Begriff der psychischen
Erkrankungen fällt, bleibt unklar. Unklar bleibt ebenso, dass es sich
hier um ein weites Spektrum von Störungsbildern handelt und nicht nur „psychiatrische
Erkrankungen“ gemeint sein können.
Ich gehe davon aus, dass es bei unserem Gesprächsthema nicht nur um „integrierte
Versorgung“ nach § 140 WSG geht, sondern generell um „andere
Versorgungsformen“ außerhalb des Kollektivvertrags. „Neue
Versorgungsformen“ können die flächendeckende, wohnortnahe
Versorgung durch das Kollektivvertragssystem nicht grundsätzlich ersetzen.
Sie können sie aber, besonders bei unterversorgten, falsch oder gar
nicht versorgten Patientengruppen, gut, sinnvoll und notwendig ergänzen.“
Bertram betonte aus Sicht des VPP im BDP folgende Eckpunkte:
1. Unserer festen Auffassung nach ist Gesundheit, insbesondere psychische
Gesundheit, keine Ware und taugt nicht für den Wettbewerb.
2. Weiterhin
sind wir der Auffassung: Gesundheit ist ein Menschenrecht - ebenso der Zugang
zu gesundheitlicher Versorgung.
3. Psychische Störungen nehmen weltweit und in Deutschland zu und gewinnen
an Bedeutung als Herausforderung an alle Akteure, die die gesundheitliche
Versorgung gestalten.
Im Einzelnen:
4. Für die flächendeckende wohnortnahe psychotherapeutische
Versorgung muss der Kollektivvertrag mit Erstzugangsrecht zur psychotherapeutischen
Versorgung erhalten bleiben.
5. Daneben sind besondere Verträge für
Patientengruppen, die einer besonderen Versorgung bedürfen, die in den
bisherigen Strukturen nicht optimal gewährleistet ist, anzustreben,
z.B. für psychiatrische
Patientinnen und Patienten
6. Bei diesen besonderen Versorgungsformen sind
folgende Bedingungen unerlässlich:
- Die Verträge müssen grundsätzlich der Verbesserung
der Versorgung dienen, nicht kurzfristigen finanziellen Interessen.
- Die Behandlung muss grundsätzlich personenbezogen erfolgen.
- Fachliche Qualitätsstandards der Behandlung müssen eingehalten
werden.
- Die Komplexität der Störung der Patientinnen und Patienten
ist zu beachten.
- Patientinnen und Patienten sind umfassend aufzuklären über
die Vertragsbedingungen und -folgen.
- Der Schutz der therapeutischen Beziehung
muss gewährleistet sein.
- Alle betroffenen Behandlergruppen sind an
den Verträgen zu beteiligen.
Casemanagement und Behandlungsplanung, wie auch Konsiliar- und Liaisiontätigkeiten
sind gleichberechtigt von beteiligten Fachärzten und Psychotherapeuten
zu erbringen. Besondere Versorgungsformen für besondere Bedarfe bestimmter
Patientengruppen erfordern Vernetzung: ambulant - stationär - teilstationär.
Hier ist auch der Bereich der Gemeindepsychologie, an anderer Stelle als
komplementäre Versorgung bezeichnet, wichtig einzubeziehen. Es gilt
neben den ärztlichen und den psychotherapeutischen Berufsgruppen auch
die Soziotherapie und die psychiatrische Hauskrankenpflege im Netzwerk zu
berücksichtigen. Hier ist auch an die Zuweisung an diese durch Psychotherapeuten
zu denken.
- Die freiberufliche Einzelpraxis ist für eine qualitätsgesicherte
psychotherapeutische Behandlung multimorbider Patientengruppen effektiv und
erforderlich. Die Einbindung in ein Netzwerk ist sinnvoll. Der Einsatz multiprofessioneller
Teams mit ihren besonderen Settings (z.B. Hometreatment) und die freiberufliche
Niederlassung müssen sich aufeinanderbezogen ergänzen.
- Qualitätszirkel mit Beteiligung aller Behandlergruppen sind einzurichten.
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