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KV Westfalen-Lippe: Honorare für KJP im Aufwind

Die Ersatzkassen haben zugesagt, für Patienten bis zum 18. Lebensjahr für die Gebührenordnungspositionen 35150 und 23220 nach EBM 2008 eine zusätzliche Pauschale pro Behandlungstag von 30 € zu bezahlen. Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (KJP) in der KV Westfalen-Lippe bekommen also in den Quartalen 3.2008 und 4.2008 für die probatorischen Sitzungen und die Krisengespräche diesen Betrag zusätzlich pro Patient und pro Behandlungstag (nur von den Ersatzkassen!).

Peter Müller-Eikelmann

14.8.2008