











|
OVG-Beschluss zur Systemischen Therapie
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
hat Anfang August ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus
dem Jahr 2006 zur Zulassung der Systemischen Therapie für die Ausbildung
zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bestätigt: Das Land ist
verpflichtet, Ausbildungsstätten mit vertiefter
Ausbildung in Systemischer Therapie/ Familientherapie staatlich anzuerkennen,
unabhängig von einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie.
|
|