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RKI-Überblick über psychotherapeutische Versorgung im
Bundesgebiet
Das Robert Koch Institut (RKI) hat in Zusammenarbeit mit dem
Statistischen Bundesamt in der Reihe „Gesundheitsberichterstattung
des Bundes“ eine Übersicht
zum Thema „Psychotherapeutische Versorgung“ veröffentlicht
(Heft 41). Das RKI fasst die Ergebnisse des rund 40 Seiten umfassenden Überblicks
folgendermaßen zusammen:
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt im internationalen Vergleich
sowohl im stationären (Krankenhäuser, Kliniken), als auch im teilstationären
(Tageskliniken) und ambulanten Bereich (Praxen, Ambulanzen, Beratungsstellen) über
ein dicht ausgebautes System der psychotherapeutischen Versorgung, das weitestgehend
durch die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme finanziert wird.
Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 wird
die ambulante Versorgung psychisch Erkrankter hauptsächlich durch niedergelassene
Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten geleistet. Über
12.000 psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten, 2.500 Kinder-
und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie rund 3.700 Ärztinnen
und Ärzte, die zu über 50% psychotherapeutisch tätig sind,
behandeln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung psychisch Erkrankte.
Die stationäre Psychotherapie erfolgt in Krankenhäusern und Rehakliniken.
Insgesamt standen für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern
und Jugendlichen sowie von Erwachsenen im Jahr 2004 über 62.000 Betten
in Krankenhaus-Fachabteilungen sowie knapp 12.500 Betten in Rehabilitations-
und Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung.
Die Angebotsdichte der psychotherapeutischen Versorgung ist in Deutschland
regional ungleich verteilt. Sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich gibt es ein starkes Ost-West-Gefälle zu Ungunsten der neuen
Länder und ein Stadt-Land-Gefälle zu Ungunsten der ländlichen
Gebiete. Lediglich im Bereich der stationären Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie
unterscheidet sich das Bild. Dort ist in den neuen Ländern die Bettendichte
fast doppelt so hoch wie im früheren Bundesgebiet. Zur Verbesserung
der Versorgungsstrukturen könnten eine Prüfung der Bedarfsplanung
und der Ausbau der Datenbasis zu versorgungsrelevanten Fragestellungen beitragen.
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