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Impressumspflicht für die eigene Website
Die Website, der Internetauftritt bzw. die Internetpräsenz der eigenen
Praxis, muss verschiedenen Rechtsansprüchen gerecht werden. Der eine
oder andere Betreiber einer eigenen Website hat dies schon bitter erfahren
müssen, wenn er eine Abmahnung von Konkurrenten oder deren Verbände
usw. erhalten hat. Nicht nur dass er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
unterzeichnen musste, er musste häufig auch noch die Anwaltskosten bezahlen.
Die Anwaltskosten werden auch nicht wie im Urheberrecht zukünftig bei
unerheblichen Fällen auf 100 € beschränkt, so dass es ratsam
ist, sich gar nicht erst angreifbar zu machen und ggf. die website zu aktualisieren.
Jan Frederichs, BDP-Rechtsberatung, hat eine detaillierte Übersicht
zusammengestellt, was Psychotherapeuten - insbesondere auf der Grundlage
des Telemediengesetzes - bei Erstellung ihrer Website bzw. bei den Angaben
im Impressum beachten müssen. Dieser Überblick kann im Mitgliederbereich
eingesehen werden.
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