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Altersgrenze für Vertragsärzte kippt
Auch wenn es noch keine offizielle Mitteilung gibt, so mehren sich die
Hinweise, dass die Altersgrenze für Vertragsärzte - und damit auch für
Vertragspsychotherapeuten - zum Jahr 2009 kippt. „Altersgrenze für Ärzte
wird abgeschafft“ - schreibt das Deutsche Ärzteblatt
(DÄ) am 12. August. Weiter heißt es dort: „Die Bundesregierung
möchte die Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte ersatzlos
streichen. Die Regelung soll im Rahmen des sogenannten Gesetzes zur Organisationsreform
der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet werden. Sie könnte
2009 in Kraft treten. (…)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Regelung. „Dort,
wo es keinen oder zu wenig ärztlichen Nachwuchs gibt, kann die ambulante
Versorgung auf diese Weise aufrechterhalten werden“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende
Andreas Köhler. Er appellierte an die niedergelassenen Ärzte, mit
einer längeren Arbeitszeit „bewusst umzugehen“, also in ausreichend
versorgten Gebieten jungen niederlassungswilligen Ärzten nicht die Zukunft
zu verbauen.“
Entsprechende Interessenskonflikte deuten sich in einem konkreten Fall
im Zulassungsbereich der KV Nordrhein an, über den am 29.8. in der Ärztezeitung
(ÄZ) berichtet wurde: Eine kardiologische Kassenarztstelle wurde laut ÄZ-Bericht
im Rahmen der Sonderbedarfszulassung an einen 65 Jahre alten Chefarzt vergeben,
der nach seiner Krankenhauszeit als niedergelassener Vertragsarzt weiterarbeiten
möchte. Zwei 38 und 45 Jahre alte Mitbewerber hatten, so die ÄZ,
in diesem Fall keine Chance, da nach derzeitiger Gesetzeslage bei mehreren
Bewerbern derjenige mit längerer Berufserfahrung vorzuziehen sei. Sollte
nun die Altersgrenze wie geplant fallen, so könne dieser Arzt praktizieren,
solange er möchte.
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