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Psychotherapeuten bei ver.di
Die Bundesfachkommission PP/KJP von ver.di trat am 10./11.November in neuer
Zusammensetzung zusammen und hat sich neu konstituiert. Im Vordergrund standen
folgende Themen:
Ausbildung in Psychotherapie
Die Fachkommission von ver.di hat sich in der Vergangenheit bereits intensiv
mit dem Thema Ausbildung auseinander gesetzt und fordert insbesondere eine
Vergütung für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) während
ihrer praktischen Tätigkeit. Diese Forderung wurde jetzt in ersten
Gesprächen mit Arbeitgebern angesprochen. Unter dem Aspekt der Durchsetzbarkeit
wird u. a. die Möglichkeit präferiert, den bestehenden Tarifvertrag
für Praktikanten (TVPrakt) zu erweitern und damit für PiA eine
angemessene Vergütung mit Bezug zu ihrem Herkunftsberuf zu erreichen.
Es wurde ein Muster-Vertrag für PiA ausgearbeitet und vorgestellt.
Bemängelt wurde, dass sich die Personalräte in vielen Kliniken
bisher nicht verantwortlich gefühlt haben. Als sehr kritisch wird gesehen,
dass Kliniken mit den PiA „billige Arbeitskräfte“ einkaufen
und damit unbefristete Stellen für Psychologen und Psychotherapeuten
umgewidmet werden in befristete „Ausbildungsstellen“. Ein Aufruf
mit konkreten Handlungsvorschlägen für Personalräte soll
in dieser Richtung sensibilisieren und für Änderung sorgen.
Darüber hinaus beteiligt sich ver.di auch an der aktuellen Diskussion
zur Vorbereitung auf das anstehende Forschungsgutachten zur Psychotherapeutenausbildung.
In der FK wurde das Konzept von Gröger diskutiert, welches eine Fortschreibung
und Konkretisierung der Konzeption darstellt, die im VPP mit der Forderung
nach einem Systemwechsel entwickelt wurde (siehe http://bdp-vpp.de/meldungen/05/51207_systemwechsel.html).
Hervorzuheben sind hier:
- Die Ausbildung zum Psychotherapeuten sollte in sich stringent sein und
wesentliche theoretische Grundlagen der Psychotherapie bereits im Studium
vermitteln.
- Die erste Stufe bildet ein Masterabschluss in klinischer Psychologie
bzw. Psychotherapie, der mit einer staatlichen Prüfung zu einer Approbation
führt. Sie berechtigt dann zur Ausübung der Heilkunde im Rahmen
einer anschließenden Weiterbildung in einem vertieften Verfahren der
Psychotherapie als einer zweiten Stufe. Nach einer abschließenden Prüfung
wird der erreichte Facharztstandard dokumentiert.
- Für die zweite Stufe könnte nach Gröger auf eine Unterscheidung
zwischen PP und KJP verzichtet werden. Die Approbation und später die
Weiterbildung berechtigt zur eigenverantwortlichen und selbständigen
Ausübung heilkundlicher Psychotherapie bei allen Störungsbildern
mit Krankheitswert; bei denen Psychotherapie indiziert ist. Vorstellbar wäre
eine anschließende vertiefende Fortbildung in der Behandlung von Kindern
und Jugendlichen und deren Erziehungssystemen oder eine Weiterbildung zum
KJP.
- Die Weiterbildung in Psychotherapie sollte ähnlich wie die ärztliche
Weiterbildung zum Facharzt auf dafür vorgesehenen Stellen mit entsprechender
Vergütung erfolgen. Es sollte noch diskutiert werden, in wie weit dies
auch außerhalb der Psychiatrie erfolgen kann (z. B. auch in psychosomatischen
Akutkrankenhäusern, in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
oder in ambulanter Praxis).
Dieses Konzept weist einige Implikationen und kritische Punkte auf, die
künftig noch eingehender zu diskutieren sind. Insbesondere wurde darauf
hingewiesen, dass die Hochschulen einem spezialisierten Masterabschluss in
Psychotherapie eher ablehnend gegenüber stehen und dies kaum durchzusetzen
sein wird. Andererseits fordert der Bologna-Prozess genau diese spezialisierten
und auf die Berufsausübung bezogenen Abschlüsse.
Eine weitere Hürde besteht darin, das Studium so zu konzipieren, dass
mit dem Masterabschluss die Bedingungen einer Approbation erfüllt sind.
Diese wäre dann vergleichbar mit der ärztlichen Approbation nach
Abschluss des Medizinstudiums. Die mit der ärztlichen Approbation verbundene
grundsätzliche Therapiefreiheit entbindet den Arzt jedoch nicht von
seinen Sorgfaltspflichten. Das Verschuldensprinzip gibt dem Arzt nur so lange
Handlungsfreiheit, wie er den Sorgfaltspflichten seines Berufs – und
hier insbesondere dem Facharztstandard – genügt. Gegenwärtig
sind die Psychotherapeuten mit ihrer Approbation den Fachärzten gleich
gestellt und erfüllen mit ihrer Tätigkeit den Facharztstandard. Ähnlich
wie in der Ausbildung der Ärzte würde der oben skizzierte Systemwechsel
bedeuten, dass Psychotherapeuten den Facharztstandard erst noch durch eine
Weiterbildung (entsprechend der jetzigen Ausbildung) erreichen müssen.
Auch das wäre in seiner Konsequenz zu diskutieren.
Krankenhausfinanzierung
Die Aktion „Der Deckel muss weg“ hat mit dazu beigetragen, dass
die Bundesregierung jetzt den Entwurf für ein Krankenhausfinanzierungsreformgesetz
(KHRG) vorgelegt hat, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Ver.di
wird auch die weitere Entwicklung verfolgen und fordert gegenwärtig
insbesondere, dass die Personalverordnung Psychiatrie (PsychPV) als Grundlage
der im Gesetz für die Psychiatrie vorgesehenen Tagespauschalen zu 100%.
erfüllt wird. Die Politik hält derzeit eine Erfüllung von
90% für ausreichend. Seitens der FK wurde diese Forderung von ver.di
zwar sehr begrüßt, zugleich aber angemahnt, dass es dabei nicht
bleiben darf. Die PsychPV wurde so konzipiert, dass Psychologen eher für
den Bereich der Diagnostik eingeplant wurden und die Behandlung den Ärzten
vorbehalten ist.
Psychotherapeuten kommen in der PsychPV noch nicht vor und sind dem entsprechend
als eigenständige Behandler mit einzuarbeiten. Im Weiteren zeigt die
aktuelle Praxis in der Psychiatrie, dass Patienten in der Regel nicht in
den Bereich „Psychotherapie“ eingestuft werden, der eine entsprechende
Personalbemessung im ärztlichen und psychotherapeutischen Bereich nach
sich zieht. Mit Blick auf die aktuellen Versorgungsleitlinien, in denen Psychotherapie
als Bestandteil der Behandlung ausdrücklich gefordert wird, ist diese
Praxis zu ändern. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass sich die
Behandlungskonzepte im Bereich psychischer Störungen seit Einführung
der PsychPV erheblich geändert haben. So sind die Gründerväter
der PsychPV z.B. noch davon ausgegangen, dass Psychosen einer psychotherapeutischen
Behandlung kaum zugänglich sind und dass es in der Gerontopsychiatrie
im Wesentlichen um die Behandlung dementieller Erkrankungen geht.
Der Versorgungsaspekt stand im Vordergrund und führte zu entsprechender
Personalbemessung. Bei der Definition der künftigen Pauschalen wird
es wichtig sein, ein neues Verständnis psychiatrischer und psychotherapeutischer
Behandlung mit einfließen lassen.
Auf weitere notwendige Forderungen hat der VPP im BDP unlängst
hingewiesen.
Entgeltordnung
Nach wie vor wird von ver.di die Forderung nach einer Eingruppierung der
Psychotherapeuten in die Entgeltgruppe 15 vertreten. Dies wurde von der
FK noch einmal bekräftigt. Gerd Dielmann berichtete, dass ver.di den
Arbeitgebern ein fertiges Konzept für eine neue Entgeltordnung vorgestellt
habe. Gegenwärtig seien die Arbeitgeber jedoch nicht bereit, dieses
Konzept zu diskutieren. Die FK fasste einen Beschluss, in dem sie die Bundestarifkommission
auffordert, für die neuen Berufe der Psychotherapeuten nachdrücklich
und schnell eine Lösung zu suchen. Wie auch für viele andere neue
Berufe gibt es bisher keine einheitlichen Regelungen für die Eingruppierung
von Psychotherapeuten. Damit sind der Willkür der Arbeitgeber Tür
und Tor geöffnet. Gegenwärtig zeigt sich in zahlreichen Kliniken,
dass der Unmut der Psychotherapeuten wächst und viele von ihnen bereit
sind, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Hans-Werner Stecker
Mitglied im Vorstand des VPP
Im aktuellen Heft
03, November 2008, der Mitgliederzeitschrift „VPP
aktuell“ (PDF) benennt der VPP im BDP Rahmenbedingungen für
die psychotherapeutische Tätigkeit im Krankenhaus unter Maßgabe
des KHRG-Gesetzentwurfs (S. 5ff) und äußert sich zur Zukunft der
Psychotherapieausbildung (S.8f).
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