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Resolution des VPP im BDP zur Entwicklung der Honorare für
psychotherapeutische Leistungen in der KV
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP in Berlin hat am 22. März
2009 folgende Resolution einstimmig beschlossen:
Die finanziellen Mittel für die Psychotherapie in der Gesamtvergütung müssen
die notwendige psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
Wir fordern die KVen und die KBV auf, daraufhin mit den Krankenkassen zu
verhandeln. Die Gesundheitsreporte der Krankenkassen der letzten Jahre stellen
einstimmig einen Anstieg psychischer Erkrankungen dar mit immensen gesamtgesellschaftlichen
Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung oder Frühberentung.
Psychologische Psychotherapie ist die notwendige und qualitätsgesicherte
Leistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
stehen muss, um die psychischen Erkrankungen angemessen behandeln zu können.
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP beobachtet mit Sorge Bestrebungen
verschiedener ärztlicher Gruppierungen die neue Honorarregelung
für PsychotherapeutInnen anzugreifen. Sie tun das nämlich aus der
Befürchtung, selbst Honorarverluste zu erleiden.
Die erst in diesem Jahr eingeführten zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen
sind versorgungspolitisch sinnvoll und entsprechen der Besonderheit psychotherapeutischer
Tätigkeit, die überwiegend aus zeitgebundenen Leistungen besteht.
Wir fordern den Bewertungsausschuss daher auf, diese Regelung beizubehalten.
Sorgfältige Diagnostik und Probatorik sind notwendig für den
Erfolg der psychotherapeutischen Behandlung und müssen wirtschaftlich
erbracht werden können. Psychotherapeutische Leistungen sind mengenbegrenzt
durch Regelungen der Psychotherapie-Richtlinien und des EBM. Die Langzeitpsychotherapie
unterliegt zusätzlich der Genehmigungspflicht durch das Gutachterverfahren.
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