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Gesprächskreis II: G-BA-Beschlüsse führen nicht zur
raschen Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
Die im Gesprächskreis II zusammengeschlossenen Psychotherapeutenverbände
haben sich am 10. Juli gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zum Beschluss
des G-BA vom 18. Juni 2009 zur Bedarfsplanung bzw. zur Quotenregelung für
die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen geäußert.
In dem Schreiben heißt es: „Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
die vom G-BA getroffenen Bedarfsplanungsregelungen zur Umsetzung der Mindestquote
im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie führen nicht zu der
vom Gesetzgeber beabsichtigten raschen Verbesserung der Versorgung psychisch
kranker Kinder und Jugendlicher. (…)Wir möchten Sie deshalb bitten,
die am 18.06.2009 getroffenen Beschlüsse im Rahmen Ihrer Rechtsaufsicht
zu beanstanden und auf einer Regelung zu bestehen, welche die gesetzlichen Vorgaben
unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen umsetzt und der Absicht
des Gesetzgebers uneingeschränkt Rechnung trägt.“
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