











|
Verabreichung von Drogen ist keine Psychotherapie
Der Tod zweier Menschen im Zusammenhang mit einer sogenannten
Psychotherapie-Sitzung ist schrecklich. Den Angehörigen der Betroffenen
gilt unsere Anteilnahme, aber auch den weiteren beteiligten PatientInnen, die
die ‚Behandlung‘ überlebt haben, aber vermutlich sehr unter
Schock stehen, weil sie einem Arzt vertraut haben, von dem sich jetzt herausstellt,
dass er illegale Methoden unter dem Namen Psychotherapie angewendet hat und
ihnen damit geschadet hat. Wir hoffen und wünschen diesen Menschen, dass
sie so schnell wie möglich gute fachlich korrekte psychotherapeutische
Behandlung erhalten, um das Erlebte zu verarbeiten und die Probleme, derentwegen
sie ursprünglich den Arzt aufgesucht haben, zu bearbeiten.
Darüber hinaus ist aber auch Schaden entstanden durch die
ungenaue und teilweise sensationsheischende Art der Verbreitung dieses
Vorfalls durch einige Medien, indem die todbringenden Verfahrensweisen als Anwendung
von Psychotherapie bezeichnet wurden. Nach unserem Verständnis handelt
es sich bei der Gabe von psychoaktiven Drogen nicht um Psychotherapie. Psychotherapie
ist die Aufdeckung und Veränderung von Erlebens- und Verhaltensweisen,
die zu psychischen Störungen führen, mit wissenschaftlich begründeten
Psychotherapieverfahren in einer psychotherapeutischen Beziehung .
Einzelne Medien haben durch ihre Darstellungen das Ansehen der
Psychotherapie beschädigt und zur Verunsicherung von PatientInnen statt
zur Aufklärung beigetragen. Das ist besonders tragisch, da der Schritt,
eine Psychotherapie aufzunehmen, den meisten Menschen sehr schwer fällt.
Wir empfehlen allen Patientinnen und Patienten, sich bei psychischen
Problemen rechtzeitig psychotherapeutische Hilfe zu suchen und bei Beginn einer
Psychotherapie von der jeweiligen TherapeutIn über die angewendeten Psychotherapieverfahren
aufklären zu lassen. Bei Fragen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit
einer Psychotherapie stehen ihnen die Berufskammern hilfreich zur Seite. Bei
der Psychotherapeutenkammer Berlin existiert eine Ombudsstelle, bei der man
sich auch anonym beraten lassen kann. Die Berufsverbände wie der BDP verfügen über
Schieds- und Ehrengerichte, die im Falle von berufswidrigem Verhalten Maßnahmen
dagegen ergreifen können. Den Berufskammern obliegt die Berufsaufsicht.
Sie veranlassen bei Verstoß gegen Berufsrecht und Ethik berufsrechtliche
Verfahren, in denen die Verstöße durch Strafen bis zum Entzug der
Berufserlaubnis (Approbation) geahndet werden können.
Eva Schweitzer-Köhn
|
|