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Stellungnahme des GK II zur „Prüfung der Richtlinienverfahren
gemäß §§ 13-15 der Psychotherapie-Richtlinie“ auf
ihren Nutzen für die Versorgung
Der G-BA steht vor der Aufgabe, die seit vielen Jahren in der vertraglichen
Versorgung zur Anwendung kommenden Richtlinien-Verfahren auf ihren Nutzen in
der Versorgung zu prüfen.
Die im Gesprächskreis II zusammengeschlossenen Verbände stellen dazu
fest: Die grundsätzliche Frage, wie ein Nutzen-Nachweis nach G-BA-VerfO
erbracht werden könnte, ist wissenschaftlich noch nicht in hinreichender
Fundierung beantwortet. Daher ist beim Vorgehen des G-BA zur Nutzenbewertung
u.E. - soweit in der Entscheidung auf Wirksamkeitsnachweise abgehoben wird
- die vorangegangene Überprüfung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie
vorrangig zu berücksichtigen. Soweit darüber hinausgehend zur Verfahrensbewertung
Nutzennachweise herangezogen werden, erscheint die adäquate Berücksichtigung
von Studien anderer Evidenzstufen als 1 entsprechend dem Sachstand erforderlich.
Stellungnahme
des GK II (PDF)
Anschreiben
an den Gemeinsamen Bundesausschuss (PDF)
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