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LSG Berlin-Brandenburg: U-Bahn-Fahrer hat nach Fahrgastunfall Anspruch auf Psychotherapie

Mit Urteil vom 17. Dezember 2009, L 2 U 1014/05, hat der Senat entschieden, dass einem U-Bahn-Fahrer der Berliner Verkehrsbetriebe aufgrund eines Fahrgastunfalls gegenüber dem Träger der Unfallversicherung ein Anspruch auf Gewährung psychotherapeutischer Behandlung zusteht.

LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009, AZ: L 2 U 1014/05 (PDF)

5.3.2010