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Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des
sexuellen Kindesmissbrauchs legt Empfehlungen vor
Welche Implikationen haben die Empfehlungen der UBSKM für die Psychotherapeutenschaft?
Auf der Webseite
www.beauftragte-missbrauch.de
können sowohl der umfangreiche Abschlussbericht der Unabhängigen
Beauftragten
als auch die gut lesbare Kurzfassung desselben heruntergeladen werden, die hier
als Quelle herangezogen wird.
Vor dem Hintergrund der 2010 bekannt gewordenen zahlreichen Fälle sexuellen
Kindesmissbrauchs in Institutionen beschloss die Bundesregierung am 24. März
2010 die Einrichtung eines Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in
Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen
Einrichtungen und im familiären Bereich“. Mitglieder dieses Runden
Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ sind rund 60 Vertreterinnen
und Vertreter aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Die Bundesregierung
setzte zeitgleich eine Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen
Kindesmissbrauchs ein und berief in dieses Amt Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin
a.D..
Die Unabhängige Beauftragte sollte
- Ansprechpartnerin für Betroffene sein.
- Den sexuellen
Kindesmissbrauchs in Institutionen und Familie ‚aufarbeiten’:
Also Informationen sammeln und bewerten.
- Empfehlungen für immaterielle
und materielle Hilfen für Betroffene
erarbeiten
Die Empfehlungen der UBSKM beruhen auf der Auswertung vieler Informationsquellen:
- Gespräche mit Expertinnen und Experten
- Wissenschaftliche
Auswertung der Anrufe und Briefe
- Gespräche mit Betroffenen
- Gespräch des Runden
Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ mit
Betroffenen
- Unterstützung der Vernetzung Betroffener und ihrer Mitwirkung
am Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“
- Expertise
von Beratungsstellen
- Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts
e.V. im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten
- und der Expertise von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
die in einer Online-Befragung mit 2500 teilnehmenden PsychotherapeutInnen im
Februar 2011 erhoben wurde.
Aus dieser Befragung von PsychotherapeutInnen und den Ergebnissen der Gesamtaufarbeitung
ergaben sich folgende Informationen:
- Die meisten der behandelten Betroffenen haben in ihrer Kindheit
sexuellen Missbrauch im sozialen Nahbereich erlitten, 10 % der Betroffenen Missbrauch
in Institutionen.
- Der Missbrauch hatte überwiegend im Alter zwischen
sieben und 12 Jahren stattgefunden.
- In mehr als der Hälfte der Fälle
war der Missbrauchshintergrund zu Beginn der Therapie nicht bekannt.
- Betroffene
müssen nach den Erkenntnissen aus der Aufarbeitung aufgrund
langer und schwieriger Therapieverläufe häufig länger als andere
Patientinnen bzw. Patienten auf einen Therapieplatz warten.
- Die meisten
Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten gaben als allgemeine Wartezeit aller
Patientinnen bzw. Patienten auf einen Therapieplatz in ihrer Praxis einen Zeitraum
von drei bis fünf Monaten an. Ebenfalls viele
gaben eine durchschnittliche Wartezeit von sechs bis elf Monaten an.
- Die
Befragung ergab, dass in der Therapie wegen sexuellen Missbrauchs neben den Richtlinienverfahren
oft auch andere spezifische Behandlungsmethoden wie beispielsweise traumafokussierte
Verfahren oder Kreativtherapien angewandt werden.
Insgesamt ergeben sich damit aus Sicht der UBSKM für Psychotherapie die
folgenden Anliegen:
- Verkürzung der Wartezeiten für einen geeigneten Therapieplatz
- Erhöhung
der Stundenkontingente, insbesondere für komplex
traumatisierte Betroffene mit schweren Missbrauchserfahrungen und ausgeprägten
dissoziativen Störungen
- Mehr Angebote für männliche Betroffene
und in ländlichen
Gebieten
- Öffnung der Kassenleistungen für diverse, schulenübergreifende
Therapieverfahren
- Mehr bedarfsorientierte soziale Betreuung neben der
Therapie
- Mehr psychosoziale Vernetzung und Kooperation mit Kliniken
und Beratungsstellen
- Mehr Aus- und Weiterbildungsangebote.
Aus den insgesamt erhobenen Informationen und Daten leitet die UBSKM für
die
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Opfern sexuellen Missbrauchs
u.a. folgende konkrete Empfehlungen ab:
- Es wird empfohlen, in Therapien wegen sexuellen Kindesmissbrauchs
verschiedene Verfahren zu integrieren. Eine Übernahme der Kosten für
Kreativtherapien und körperorientierte Therapien bei entsprechender Indikation
sollte ebenso erreicht werden wie die Öffnung für ausgewählte
traumatherapeutische Verfahren.
Im eigentlichen Abschlussbericht (S. 141) wird dazu u.a. formuliert:
"Es wird für von sexuellem Missbrauch Betroffene eine Erstattung
der Therapiekosten
für folgende Verfahren empfohlen: Kreativtherapien... Körperorientierte
Therapien... Traumatherapien... . "
- Versorgungslücken in ländlichen Regionen, für betroffene
Jungen und Männer, ältere Erwachsene und Betroffene mit Migrationshintergrund
müssen geschlossen werden.
Im eigentlichen Abschlussbericht (S. 143) wird dazu u.a. formuliert:
".. Im Zuge der allgemeinen Diskussion über die Bedarfsplanung von
Ärztinnen und Ärzten denkt die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) aktuell
über eine Reform der Bedarfsplanung nach. Auch der Berufsverband deutscher
Psychologinnen und Psychologen (BDP) hält eine Verbesserung der Verteilung
von
Praxissitzen für Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten für notwendig.
In
schlechter versorgten Gebieten, wie zum Beispiel in ländlichen Einzugsbereichen,
soll die Situation durch eine Umverteilung der Praxissitze und eine Förderung
von
Niederlassungen verbessert werden. Diese Entwicklung wird begrüßt.
Ein weiterer,
schnell greifender Ansatz wäre, wenn approbierte Psychotherapeutinnen bzw.
Psychotherapeuten, die keine Praxisniederlassung haben, in unterversorgten Gebieten
vermehrt nach dem Kostenerstattungsverfahren abrechnen könnten."
(Der BDP/VPP wurde hier nicht ganz richtig verstanden. Eva Schweitzer-Köhn
belegt im Interview zur Bedarfsplanung in Report Psychologie 3/11, dass es nicht
um die 'Verwaltung des Mangels' durch Umverteilung der bestehenden Zulassungen
gehen kann, sondern um eine gute Bedarfsplanung, die - wenn nötig - neue
Kassensitze bringt.)
- Erforderlich ist eine Erweiterung der Stundenkontingente in der Regelversorgung
insbesondere für komplex traumatisierte Betroffene.
- Zur Verbesserung der Diagnostik und der Versorgung von sexuellem
Missbrauch betroffener Kinder, Jugendlicher und Erwachsener wird ein psychotherapeutisches
Gesamtversorgungskonzept (therapeutisches Ambulanzmodell) empfohlen.
Im eigentlichen Abschlussbericht (S. 152) wird deutlich, dass diese Ambulanz
u.a. niedrigschwellige Ersthilfe bieten soll. Nach einer entsprechenden fachlichen
Diagnostik soll aber dann an die niedergelassenen PsychotherapeutInnen weitervermittelt
werden.
Diskussion der Empfehlungen
Aus berufspolitischer Sicht lässt sich formulieren, dass die Versorgungslücken
und Mängel der psychotherapeutischen Versorgung hier insgesamt gut zusammengefasst
wurden.
Als schwierig in der Umsetzung erscheinen die folgenden Punkte:
1. Stundenkontingente
....Erforderlich ist eine Erweiterung der Stundenkontingente in der Regelversorgung
insbesondere für komplex traumatisierte Betroffene....
Diese Forderung erscheint ethisch gerechtfertigt, führt jedoch sofort
zur Frage der Umsetzungsmöglichkeiten einerseits und der 'Gerechtigkeit'
in der Störungsbewertung andererseits. Denkbar wäre theoretisch eine
weitere Stufe von Zusatzstunden mit entsprechender Begründung (allerdings
störungsübergreifend) mit den zu erwartenden Gegenargumenten seitens
der Krankenversicherer.
2. Ambulanzsystem
Wenn ein Ambulanzsystem finanziert und etabliert wird, so ist dies für
den Bereich der niedrigschwelligen Sofort- oder Kurzzeithilfe gut, schafft jedoch
nicht gleichzeitig mehr Therapieplätze. Es wäre zu überlegen,
die Ambulanzen finanziell so auszustatten, dass sie notfalls eigene Therapien
bei regionaler akuter Unterversorgung durchführen können.
3. Kostenerstattung
...Erstattung der Therapiekosten für folgende Verfahren: Kreativtherapien...
Körperorientierte Therapien... Traumatherapien... .
..Ein weiterer, schnell greifender Ansatz wäre, wenn approbierte Psychotherapeutinnen
bzw.
Psychotherapeuten, die keine Praxisniederlassung haben, in unterversorgten Gebieten
vermehrt nach dem Kostenerstattungsverfahren abrechnen könnten. ...
In § 13 SGB V Kostenerstattung, Absatz (3) heißt es:
"Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig
erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten
für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der
Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung
notwendig war. ..."
Tatsächlich könnte über die Kostenerstattung nach § 13,3
dem Mangel an verfügbaren Psychotherapieplätzen entgegengewirkt werden,
da eine große Zahl an approbierten PsychotherapeutInnen zur Verfügung
steht, die im Rahmen der derzeitigen Bedarfsplanung keine Zulassung erhalten.
Die Schließung der Versorgungslücken ist längerfristig durch
eine verbesserte Bedarfsplanung anzustreben.
Für nicht approbierte KollegInnen (u.a. mit den oben erwähnten weiteren
Verfahren) müssten zusätzliche Modelle des geprüften Zugangs etabliert
werden..
Dies alles schließt jedoch noch nicht die 'ländliche Versorgungslücke'.
Hier müsste erwogen werden, ob PsychotherapeutInnen aus besser versorgten
Regionen in das jeweilige ländliche Umfeld 'pendeln' könnten, wie es
bereits für die landärztliche Versorgung angedacht wurde. Ein Anschluss
an die vorgeschlagenen Ambulanzen oder auch Beratungsstellen würde sich
anbieten. Die Finanzierung könnte über die Ambulanzen und/oder Kostenerstattung
erfolgen.
Fazit
Insgesamt stellt sich die Arbeit der UBSKM als in kurzer Zeit wichtige Sammlung
von fundierten Informationen zu einem gravierenden pathogenetischen Agens - dem
sexuellen Missbrauch -
dar. Auch die abgegebenen Empfehlungen erscheinen angemessen und überfällig.
Es bleibt abzuwarten, ob der politische Wille ausreicht, um die Empfehlungen
umzusetzen und vor allem die notwendigen Mittel bereitzustellen.
Jean Rossilhol
im VPP Bundesvorstand zuständig u.a. für die freien PsychotherapeutInnen
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