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Honorar-Widerspruch 2010 und 2011

Im Report 7/8 2010 hatten wir begründet, warum wir es für das Jahr 2009 (mit Ausnahme der Konvergenzregelung) nicht für sinnvoll halten, Widerspruch gegen Honorarbescheide der KV einzulegen. Die Psychotherapiehonorare für das Jahr 2009 wurden auf der Grundlage der Vergleichsarzteinkommen des Jahres 2007 berechnet.
Inzwischen können wir davon ausgehen, dass von 2007 auf 2008 ein deutlicher Anstieg der Einkommen der Vergleichsarztgruppen stattgefunden hat.
Das gilt es mit soliden Zahlen zu prüfen. Der Vorsitzende der KBV hat dies zugesagt (siehe Interview mit Dr. Andreas Köhler).
Um sicherzugehen, dass man an eventuellen Nachvergütungen teilhaben wird, müssen die Honorarbescheide ‚offen gehalten’ werden. Das geht nur, indem Widerspruch eingelegt wird. Dies erscheint uns nach den Verlautbarungen über die Steigerung der Einkommen der FachärztInnen für 2010 sinnvoll. Dennoch können wir keine Erfolgsgarantie für ein obergerichtliches Verfahren geben. Der oberste Richter des BSG hat in der Urteilsverkündigung am 28.5.2008 deutliche Grenzen gesetzt (Meldung).
Der Widerspruch ist u.U. mit einem Kostenrisiko verbunden (z.B. in Bayern 100€ für jeden abgelehnten Widerspruch). Ob die KVen die Widersprüche ruhen lassen werden wie in der Vergangenheit oder gleich bescheiden, ist nicht abzusehen. Daher bleibt es die Entscheidung jedes/r Einzelnen, ob er/sie Widerspruch einlegt oder nicht. Wir stellen einen Mustertext zur Verfügung.
Darüber hinaus ist, da die Angemessenheit der Vergütung der Psychotherapie durch Gerichtsbeschluss an die Entwicklung der Arzteinkommen gekoppelt ist, grundsätzlich ein Mechanismus zu fordern, der die entsprechende Angleichung automatisch gewährleistet und diese nicht fortwährend durch Widersprüche eingeklagt werden muss.

Mustertext im Mitgliederbereich: Widerspruchsmustertext 2010und 2011 (RTF)

Eva Schweitzer-Köhn

13.9.2011