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Was können die Angestellten von der Kammer erwarten?
Neben den freiberuflich tätigen werde auch alle abhängig beschäftigten Psychotherapeuten der zukünftigen Landespsychotherapeutenkammer angehören. Unser Berufsstand ist zahlenmäßig zu klein und die zu bewältigenden Aufgaben zu umfangreich, als dass wir uns eine Spaltung unserer Berufsgruppe leisten könnten. Deshalb soll ausdrücklich kein künstlicher Gegensatz provoziert sondern nur eine Akzent gesetzt werden mit der Frage: Was können die Angestellten von der Kammer erwarten?
Die Frage impliziert eine etwas passiv-abhängige Position und Erwartungshaltung, als entstünde da eine wie auch immer abgehobene Behörde, der man weitgehend ausgeliefert ist oder die man bestenfalls als Dienstleister in Anspruch nehmen kann.
Um es gleich vorweg zu sagen: die Kammer sind wir. Sie ist ein Organ der Selbstverwaltung und eine öffentlich rechtliche Institution im staatlichen Auftrag. Wie sie ihre Aufgaben, die als Rahmen im Heilberufsgesetz (HBG) festgelegt sind, ausfüllt, liegt an uns, d.h. an den Mitgliedern und denen, die als Mandatsträger in der Kammer Verantwortung übernehmen.
Welchen Nutzen die Kammer für einen einzelnen oder eine Berufsgruppe haben wird, das ist vorweg nirgendwo fest geschrieben und wird sich in dynamischen politischen Prozessen entwickeln.
Also ist es durchaus legitim, die obige Frage umzudrehen: was kann die Kammer von den Angestellten erwarten?
Stellen wir noch einmal die formale Ausgangslage klar:
Der Kammer werden (entsprechend der Formulierung im HBG) alle approbierten PT und KJP angehören, unabhängig davon, ob selbständig oder abhängig beschäftigt. Die Mitgliedschaft (und damit Beitragsleistung !) ist verpflichtend. (Die Kammer ist kein Verein oder Gewerkschaft oder Berufsverband mit Zugehörigkeit nach persönlichem Geschmack). Wir können davon ausgehen, dass ca. die Hälfte der zukünftigen Kammermitglieder aus dem Bereich der angestellten und beamteten PT stammen wird.
Als Mitglieder der Kammer unterliegen damit der sog. Berufsaufsicht, einer der zentralen Aufgaben der Kammern. Das bedeutet: die K. achtet darauf, dass u.a. die Bestimmungen der Berufsordnung eingehalten werden. (wie z.B. die Dokumentationspflicht, Fortbildungsverpflichtungen, Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen etc.)
Die Berufsaufsicht muss aber nicht zwingend nur Kontrolle bedeuten, sie kann auch eine Schutzfunktion übernehmen.
So steht z.B. in der Berufsordnung der Bremer Ärzte, dass diese (sofern angestellt) ihre Anstellungsverträge der Kammer vorlegen sollen mit der Möglichkeit der Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der BO, die in § 27 ausdrücklich festhält, dass es „... berufsunwürdig ist, ... einen Kollegen ohne angemessene Vergütung oder unentgeltlich zu beschäftigen, eine solche Beschäftigung zu bewirken oder zu dulden“. Eine brisante Sache, angesichts der zunehmenden Anzahl von Arbeitsverhältnissen, in denen sogenannte postgraduierte KollegInnen zu Dumpingpreisen beschäftigt werden. Zwar ist das Berufsrecht im Vergleich mit anderen Rechtsnormen eher ein „schwaches“ Recht, aber immer noch sehr viel gewichtiger, als der moralische Appell eines engagierten Berufsverbandes.
Ob eine Berufsordnung (BO) in dieser Art ihre Schutzfunktion formuliert und ausübt, das liegt ganz allein bei uns selbst, die wir uns eine entsprechende BO geben und mit Leben füllen. Die Kammer kann (und sollte) Rahmenvorgaben formulieren, damit die Berufsausübung in abhängigen Beschäftigungsverhältnisse unter würdigen Bedingungen erfolgt. (Dies betrifft in besonderer Weise auch die z.T. skandalöse Situation der KollegInnen in Ausbildung zum PT, unseren zukünftigen Kammermitgliedern).
Nicht weniger wichtig wird die Gestaltung der Weiterbildungsordnungen werden. Die Ausweisung von Gebiets- Teilgebiets- und Schwerpunktbezeichnungen innerhalb der Psychotherapie sowie die Entwicklung entsprechend qualitativ hochwertiger Weiterbildungs-Standards wird die weitere Professionalisierung unseres Berufsstandes unterstützen und nicht zuletzt im Angestelltenbereich Tätigkeitsfelder und Existenzen sichern.
Da der Bereich der Berufsaufsicht gesetzlich am stärksten vorstrukturiert, wird es umso wichtiger wird es sein, wie wir (!) damit umgehen.
Ein zweiter weniger exakt vorgegebener Aufgabenbereich lässt sich umschreiben mit Dienstleistung.
Hier lässt sich eine besondere Nutzen für die Angestellten nicht hervorheben: wir alle werden davon profitieren, wenn wir in der Kammer Ansprechpartner und Spezialisten vorfinden, die uns in Fach- und Rechtsfragen weiterhelfen können., wenn wir nicht nur der Forderung nach Weiter- und Fortbildung unterworden sind, sondern auch entsprechende Angebote gemacht bekommen über entsprechende Akademien etc.
Die Erwartungen der Angestellten dürften sich am ehesten auf den dritten großen Aufgabenbereich der Kammern beziehen: die Wahrnehmung der Interessensvertretung unseres Berufstande in (Gesundheits-) Politik und Gesellschaft.
- Die Kammer hat eine wichtige Stimme, um die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten und auszubauen. D.h. vom Stellenabbau bedrohte Bereiche mit allen politischen Mitteln zu schützen, eine solide Bedarfsermittlung und Planung zu forcieren sowie den Ausbau und die Erweiterung ggf. auch die Erschließung neuer psychotherapeutischer Tätigkeitsfelder insbesondere auch in Prävention und Rehabilitation zu fördern. Hierzu ist die Beteiligung und Mitarbeit in den entsprechen Landes- und Bundesgremien gefordert, die Kooperation mit den Krankenhausträgern, den Wohlfahrtsverbänden, den öffentliche und kirchliche Trägern von Beratungsstellen und Heimen usw. Es ist gut, wenn da (in aller Regel angestellte) KollegInnen am Verhandlungstisch sitzen, die aus den entsprechenden Bereichen kommen und sich auskennen.
- Die Gleichstellung und Gleichwertigbehandlung von Psychotherapeuten mit Fachärzten, durch Psychotherapeutengesetz und Sozialagesetzbuch eindeutig beschrieben, wird im Bereich der Beamten und Angestellten weder dienstrechtlich noch in der Besoldung konsequent umgesetzt. Hier besteht dringender Nachholbedarf, der mit Unterstützung der Kammer eine neue Gewichtung erhält. Zu klären ist auch die Frage der Fachaufsicht, die zukünftig durch Angehörige unserer Berufsgruppe erfolgen muss.
- Wir Angestellten dürfen etwas, was den Niedergelassenen inzwischen untersagt ist: Die Anwendung von Psychotherapie-Methoden außerhalb der sogenannten Richtlinienverfahren. Da der stationäre Bereich nicht so unmittelbar und methodisch einseitig reglementiert ist, gibt es (zum Glück) bis heute zahlreiche Kliniken, in denen humanistische oder systemische Behandlungsansätze praktiziert werden. Diese Inseln der Innovation und des methodischen Fortschritts zu schützen und zu erhalten, letztlich auch im Interesse der Niedergelassenen, die davon einen Nutzen haben, sollte im hervorragenden Interesse der Angestellten liegen. Auch hier in der Frage des Erhaltes (und der Wiederherstellung !) von Methodenvielfalt in Aus- und Weiterbildung ist die enge Kooperation mit und politische Unterstützung durch die Kammern von zentraler Bedeutung.
Was ist aus all dem zu schlussfolgern? Getreu dem Motto, „Es gibt nichts gutes außer man tut es“ werden auch die Kammern nicht mehr Wirkung entfalten können als Engagement hinein geht. Die Kammern funktionieren nicht nach dem Automatenprinzip: oben geht der Beitrag rein, unten kommt der Fortschritt raus. Das Beispiel anderer Berufe sollte uns ermutigen: Bei den Ärzten z.B. sind es nicht selten die Angestellten , die die Politik der Kammern entscheidend und zum Wohle aller prägen. Kurzum: Die Kammern sind zu wichtig, um sie allein den Niedergelassenen zu überlassen...
Jürgen Kammler-Kaerlein
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