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Umsetzung des Fallpauschalengesetzes

Pressemitteilung des BDP
Nr. 10 / 02
28. Mai 2002

Psychosoziale Versorgung schwerkranker Menschen im Akutkrankenhaus ist in Gefahr!

106 Fachgesellschaften und Betroffenenverbände warnen in einer Resolution vor einer Einschränkung psychosozialer Leistungen in den Krankenhäusern infolge der Umsetzung des Fallpauschalengesetzes. Das Papier war vom Runden Tisch psychosozialer Fachgesellschaften im Akutkrankenhaus verfasst und einem großen Kreis von betroffenen Organisationen zur Unterschrift übermittelt worden.
Hintergrund der Befürchtungen sind die derzeitigen Planungen zur Umsetzung des Fallpauschalengesetzes in den Allgemeinkrankenhäusern. Danach können psychosoziale Leistungen, die Patienten bei der Bewältigung z.B. von Krebserkrankungen helfen sollen, vielfach nicht dokumentiert werden und wirken sich nicht auf die Kostenkalkulation aus. In einer Zeit des Bettenabbaus und des Konkurrenzkampfes der Häuser ist unter diesen Umständen damit zu rechnen, dass diese Leistungen dem Rotstift zum Opfer fallen werden.

Beratung, Prävention, Patientenschulung und weitere heilungs- und bewältigungsfördernde (psycho-) therapeutische Maßnahmen blieben so auf der Strecke. Kinder und Erwachsene mit Krebs, Diabetes, Herzleiden und anderen schweren oder chronischen Erkrankungen betrifft dies ganz besonders. Aber auch alle anderen Patienten mit psychischen Belastungen, Angehörige von Schwerkranken und nicht zuletzt die im Krankenhaus Sterbenden werden die Folgen dieser Politik spüren.
Der Runde Tisch psychosozialer Fachgesellschaften im Akutkrankenhaus, der Initiator der genannten Resolution ist, sieht daher dringenden Handlungsbedarf für Politik, Selbstverwaltung, Kassen und Verbände.

i.A. des Runden Tisches
Fredi Lang

Weitere Informationen und Material:
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
Tel. 030 - 209 149 59
e-Mail: presse@bdp-verband.org