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Gemeinsamer Brief von DAG und ÖTVan die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Aus: Report Psychologie (26) 1-2001 Sehr geehrter Herr Hoffmann, bekanntlich hat sich die rechtliche Situation durch das Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes zum 1.1.1999 verändert. Wir haben die sich daraus ergebenden tariflichen Regelungsnotwendigkeiten bei der Eröffnung der Krankenhaus-Tarifvereinbarungen benannt und Sie aufgefordert, mit uns tarifliche Regelungen zu vereinbaren. Zu konkreten Erörterungen dazu ist es bislang in den Krankenhaus-Tarifverhandlungen nicht gekommen. Der Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat ohne Gespräche mit den Gewerkschaften im vergangenen Jahr in seiner Frühjahrssitzung Empfehlungen zu den Arbeitsbedingungen während der Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zur Eingruppierung der Psychologischen Psychotherapeuten und der nach dem Psychotherapeutengesetz weitergebildeten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gegeben. Dieser Beschluss des Gruppenausschusses Krankenhäuser wird zunehmend zu einem Ärgernis, weil nach diesem Beschluss eine vom Gesetzgeber gewollte mehrjährige qualifizierte Weiterbildung zu einer niedrigeren Eingruppierung führt. Die vom Gruppenausschuss gegebene Empfehlung erscheint aus mehreren Gründen nicht sachgerecht:
Außerdem ist dringend eine tarifliche Regelung über die Arbeitsbedingungen während der Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erforderlich. Wir möchten Sie deshalb nachdrücklich bitten, die Empfehlung des Gruppenausschusses unverzüglich zurückzunehmen und mit uns eine tarifliche Regelung für die Zeit der Weiterbildung und zur Eingruppierung der Psychologischen Psychotherapeuten zu treffen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Piper (ÖTV) Zurück zur Übersicht BAT |
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