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Im GMG sind Psychotherapeuten in Institutionen kein Thema
Im Rahmen der Diskussion um das Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) haben haben es die Psychotherapeutenverbände in den vielfältigen Kontakten zu den Politikern geschafft, mit einer Stimme zu sprechen. Dies ist sicher schon als ein großer Erfolg zu werten in der Entwicklung der Diskussion um das Berufsbild der Psychotherapeuten. Die im "Gesprächskreis 2" (GK II) zusammen geschlossenen Verbände haben eine gemeinsame Stellungnahme entwickelt und dabei ausdrücklich auch die Psychotherapeuten in Institutionen mit berücksichtigt. Gemeinsam wollte man durch Änderungen im SGB V die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Psychotherapeuten in den Institutionen des Gesundheitswesens den ärztlichen Psychotherapeuten gleich zu stellen. Diese geforderte Gleichstellung lässt sich an einzelnen Punkten festmachen:
Psychotherapeuten in den Institutionen des Gesundheitswesens
- sollen entsprechend ihrer Qualifikation und Tätigkeit als
Psychotherapeuten eingestellt und in der institutionellen Struktur den
Fachärzten gleich gestellt werden,
- sollen Psychotherapie eigenverantwortlich ausüben können - genau
so wie Psychotherapeuten in freier Praxis - und nicht auf Anordnung eines
ärztlichen Kollegen und im Rahmen der ärztlichen Gesamtverantwortung,
- sollen im Rahmen stationärer Psychotherapie über die Aufnahme und
Entlassung eines Patienten entscheiden und dies wie auch die Behandlung im
einzelnen den Krankenkassen und anderen relevanten Stellen gegenüber
dokumentieren können,
- sollen Leitungsfunktionen ausüben können sowohl im stationären wie auch
im übergeordneten Rahmen,
- sollen den in die Psychotherapie im Rahmen eines therapeutischen Settings
involvierten Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt sein,
- sollen im Rahmen des psychotherapeutischen Behandlungsplans auch
Soziotherapie, Ergotherapie, Bewegungstherapie u.a. verordnen können.
Diese Forderungen erscheinen im Rahmen einer stationären oder
teilstationären Psychotherapie als
selbstverständlich und man sollte meinen, im Zuge der Einführung des
Psychotherapeutengesetztes seien diese Forderungen schon längst realisiert. Dem
ist leider noch nicht so. Die Diskussion um eine Modernisierung des Gesundheitswesens ließ
die Hoffnung aufkommen, hier auch für die Psychotherapeuten in Institutionen
die notwendigen Veränderungen erreichen zu können. Jetzt zeigt sich
Ernüchterung. In der "großen Koalition" der Parteien wurde ein
Gesetzentwurf entwickelt, der bereits so fest gezurrt ist, dass kein Komma mehr
verändert werden darf. Die Befürchtung ist, dass die kleinste Veränderung des
bestehenden Entwurfes ein Aufschüren des gesamten Paketes zur Folge hat und
erneute Diskussionen hervorruft. Dies gefährde dann alles. In diesem
Gesetzentwurf sind die geforderten Änderungen für die Psychotherapeuten in
Institutionen überhaupt nicht berücksichtigt. Sie sind kein Thema.
In der Sitzung des GK II vom 20.9.03 wurde dies so festgehalten. Auch für
die in freier Praxis tätigen Psychotherapeuten sieht das Ergebnis der
"Modernisierung" eher schlecht aus. Dies zeigt sich u. a. in den neuen
Regelungen zur "Praxisgebühr", ganz besonders aber
in der Vertretung der Psychotherapeuten innerhalb der kassenärztlichen
Vereinigung. Als Konsequenz wurde jetzt eine Strategiekommission ins Leben
gerufen. Sie wird sich auch mit den Fragen der Psychotherapeuten in
Institutionen beschäftigen müssen und sich fragen, auf welchem Weg die oben
genannten Forderungen zu realisieren sein werden. Die bisherigen Kontakte zu
Politikern, die Lobbyarbeit, war zwar schon sehr intensiv, aber leider ohne den
erhofften Vorteil für die Psychotherapeuten.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung in
der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Hier wird es in der kommenden
Delegiertenversammlung am 1.11.03 darum gehen, wie sich die Psychotherapeuten in
Institutionen innerhalb der BPtK organisieren. Es bestehen bereits zwei
Arbeitskreise, in denen sich die in Institutionen tätigen die Vertreter aus den
Verbänden (als Verbändevertreter) und den Kammern (als Kammervertreter) teils
in Personalunion zusammengefunden haben. Die Mitglieder dieser Arbeitskreise
hatten in ihrer letzten gemeinsamen Sitzung am 4.7.03 bereits folgenden
Beschluss gefasst:
"Die Bildung eines BPtK-Ausschusses "Psychotherapie in
Institutionen" wird für notwendig gehalten. In diesem Ausschuss sollen
die verschiedenen Arbeits- und Aufgabenfelder repräsentiert sein:
Rehabilitation, Krankenhäuser (stationär/teilstationär), Jugendhilfe (EBs),
Beratungsstellen, Forschung/ Lehre/ Ausbildung. Verbände- und
Länderinteressen sollen bei der Ausschussbesetzung nachrangig sein."
Es ist zu hoffen, dass die Psychotherapeuten in Institutionen innerhalb der
BPtK ein angemessenes Gewicht erhalten, um ihre Interessen vertreten zu können.
Schließlich stellen sie zahlenmäßig etwa die Hälfte der Mitglieder in den
Kammern. Dies ist in der Verteilung der inhaltlichen Themenschwerpunkte leider
nicht immer zu erkennen. Hier muss eine deutliche Verlagerung der Gewichte
erfolgen, wenn sich langfristig für die Psychotherapeuten in Institutionen
etwas ändern soll.
HWS
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