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Petition an den Bundestag zur Vergütung von PPiAs

Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen fehlender gesetzlicher Bestimmungen der Vergütung von PPiAs

14 PPiAs aus dem Rhein-Main Gebiet haben eine Petition unterzeichnet, in der eine verbindliche Regelung zur angemessenen Vergütung von PPiAs gefordert wird. Hier ist die Datei um sich der Petition anzuschließen. Es handelt sich um eine persönliche Petition von Dipl.-Psych. Anna Konstantina Richter, PPiA. Wenn Ihr Euch anschließen möchtet, gebt bitte Euren Namen, die vollständige Anschrift und den Beruf mit an. Wird die Petition von mehreren Personen unterzeichnet, wäre es gut, wenn diese Daten von sämtlichen Unterzeichnern mit angegeben werden.



Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fehlende gesetzliche Bestimmung für die Vergütung von Diplom-PsychologInnen, die sich in Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeut(inn)en befinden

Sehr geehrte Frau Linnemann-Gädcke,
sehr geehrter Herr Runte,
sehr geehrter Herr Braun,

wir, die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs, protestieren dagegen, dass es für PPiAs (Psychologische Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung) keine gesetzliche Regelung der Vergütung der 1800 h abzuleistenden "Praktischen Tätigkeit" gibt.

Die Folge ist, dass es eine Bandbreite von Vergütungen der AusbildungskandidatInnen gibt; diese reicht von wenigen vollen Stellen, z.B. vergütet nach BAT II a, bis hin zu vielen unbezahlten Stellen bei 40 h Woche. Dies bedeutet in der Konsequenz für die nicht oder schlecht bezahlten PPiAs, dass sie durch erbrachte Dienstleistungen Umsätze erwirtschaften, die nicht in angemessener Weise an die PPiAs weitergegeben werden, sondern in die Kassen der entsprechenden Kliniken wandern. So gibt es schon seit Jahren 0-Euro-, 1-Euro- oder 2-Euro-Jobs. Und dass Kinder von PPiAs unterhalb der Armutsgrenze leben, obschon Mama oder Papa Akademiker/in ist und arbeitet, ergibt sich dadurch von selbst.

Die fehlende oder nicht angemessene Vergütung widerspricht sowohl der Berufsordnung der PsychologInnen, in der es heißt, dass KollegInnen für ihre Arbeit angemessen zu vergüten sind; weiterhin widerspricht es der hessischen Verfassung Artikel 33 HVerf, dass Menschen ohne Lohn arbeiten, was für viele von uns zutrifft. Insgesamt gibt es in der BRD zur Zeit ca. 6000 PPiAs, von denen die meisten schlecht oder gar nicht bezahlt werden. Beispiel: So zahlen Psychiatrien in Frankfurt/Main ihren PPiAs 0 bis 250 EUR pro voller Stelle!

Wir bitten darum, schnellstmöglich das Psychotherapeutengesetz zu ergänzen um eine verbindliche Regelung, wie PPiAs angemessen zu vergüten sind! Wir schlagen eine Vergütung vor analog zu AssistenzärztInnen, nämlich BAT IIa. Die Gelder hierzu können - wie dies vor kurzem für die AssistenzärztInnen von Politkern und DKG (Deutscher Krankenhaus Gesellschaft) geregelt wurde - von den Krankenkassen eingefordert werden. Wir danken Ihnen für Ihre Mühe und Ihren Einsatz im voraus!

7.1.2005