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VPP - die Interessenvertretung der Psychotherapeuten in Ausbildung im BDP

Alle Diplom-PsychologInnen , die eine Ausbildung nach dem PsychThG absolvieren, finden im VPP eine Basis für ihre Interessenvertretung.

VPP/BDP haben bereits im Gesetzgebungsverfahren zum PsychThG versucht, auf die aus Sicht der Berufspraktiker erheblichen Konstruktionsmängel hinsichtlich der Ausbildungskonzeption hingewiesen: was dem Wesen nach eine Weiterbildung ist, wurde zur Ausbildung gemacht - und dann auch noch vollständig an private Ausbildungsinstitute delegiert. Diese Fehlkonstruktion dürfte für einen akademischen Beruf einmalig sein. Durchgesetzt wurde diese Regelung vor allem von den privaten Ausbildungsinstituten, die schon vor der Verabschiedung des PsychThG eine Monopolstellung ("Richtlinienpsychotherapie" im Delegationsverfahren) innehatten.

Die Folgen sind bekannt:

  • Die Ausbildung ist teuer
  • Die Ausbildungsbedingungen sind uneinheitlich und teilweise willkürlich
  • Die Rechtsstellung der AusbildungskandidatInnen ist ungesichert
  • Die theoretische Ausbildung umfasst in hohem Maße Inhalte, die bereits im Studium vermittelt wurden Im "praktischen Jahr" (in Wirklichkeit 18 Monate) werden Diplom-PsychologInnen zurückgestuft auf einen Praktikantenstatus und dementsprechend kaum oder gar nicht entlohnt.li>

Die Situation ist paradox: Niemals war die Ausbildungssituation war so schlecht wie heute und dennoch, niemals waren so viele KollegInnen (6000 - 7000) in Ausbildung , wie gegenwärtig. Dies spricht für die ungebrochen hohe Attraktivität des Berufs "PsychotherapeutIn". Und obwohl die materiellen Bedingungen der Ausbildung so sind, dass eigentlich nur Asketen oder Menschen, die durch Partner oder Eltern finanziell abgesichert sind, sich diese leisten können, regt sich eher wenig offener Protest. Dies hängt sicher zum einen damit zusammen, dass die KollegInnen in der Ausbildung in hohem Maße von den Instituten und AusbilderInnen abhängig sind und deshalb keinesfalls "unangenehm auffallen" möchten, zum anderen sind die KollegInnen so sehr damit beschäftigt, ihr "überleben" zu organisieren, dass für mehr weder Kraft noch Zeit bleibt.

Dennoch, die Situation ist günstig, Veränderungen anzustoßen:

  • Der Referentenentwurf zur Änderung der Vorschriften zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem (2. FPÄndG) regelt unter vielem anderen auch die Finanzierung der Ausbildung in Krankenhäusern. Auch wenn es in der Psychiatrie, in dem das "praktische Jahr" absolviert werden muss, noch keine Fallpauschalen gibt, bietet dieses Gesetz einen Ansatz, die Frage der Bezahlung der praktischen Tätigkeit wieder in die Diskussion zu bringen.
    • Stellungnahme des BDP/VPP
    • Stellungnahme von Ver.di
    • Stellungnahme des Gesprächskreis der deutschen Psychotherapeutenverbände (GK II)
    • Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
  • Die bevorstehende Veränderung der Studienabschlüsse in Psychologie - weg vom Diplom, hin zu BA- und MA-Abschlüssen. - eröffnet das Feld, auch die Struktur der Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn neu zu gestalten. Ziel könnte sein, die theoretische Therapieausbildung in einen Masterstudiengang einzugliedern, der mit einer (eingeschränkten) Approbation, vergleichbar der ärztlcichen Regelung, abschließt. Die eingeschränkte Approbation würde es den Ausbildungskandidaten dann ermöglichen, im nachuniversitären, praktischen Ausbildungsteil unter Supervision eigenverantwortlich Psychotherapie durchzuführen.
  • Durch die "(eingeschränkte) Approbation" würde zudem die Pflichtmitgliedschaft der KollegInnen in Ausbildung in den Psychotherapeutenkammern begründen und damit sowohl das Aufsichtsrecht als auch die Aufsichtspflicht über die korrekte Durchführung der praktischen Ausbildung.

Nutzen Sie die Ressourcen eines starken Verbandes zur Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen , werden Sie Mitglied im VPP/BDP.

Sie finden zukünftig auf unserer VPP - Website an dieser Stelle stets die aktuellen Informationen zur Entwicklung der Ausbildungssituation.

27.9.2004