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Einführung zur Gruppe der Freien Niedergelassenen
Bei der Gruppe der Freien Niedergelassenen Psychotherapeuten handelt es sich
um Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
die über eine Approbation (Befähigung zur Heilkunde) aber nicht über
eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen. Psychologische
Psychotherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert wurden, verfügen über
eine Approbation und in der Regel auch über eine Eintragung im Arztregister
(Fachkundenachweis). Psychotherapeuten, die nach der Übergangsregelung approbiert
wurden, verfügen nicht automatisch über einen Arztregistereintrag.
Approbierte ohne Fachkundenachweise können über eine Nachqualifikation
bei anerkannten Ausbildungsinstituten diesen erwerben bzw. nachholen.
Der VPP hat in seinem Mitgliederbereich Informationsmaterial für die Freien
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung gestellt und
zuletzt die Vorlagen für Psychotherapieanträge im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
gemäß § 13,3 SGB V überarbeitet. Weitere Informationen
und auch Materialien sind bereits geplant.
Überblick über mögliche Arbeitsfelder
der Freien Psychotherapeuten.
Auch für die Freien Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten, die in eigener Praxis ohne KV-Zulassung tätig
sind, ist ein regionaler, aber auch überregionaler Austausch wichtig. Oftmals
stellen sich diesen Kolleginnen und Kollegen jedoch ganz andere Fragen, als denen
die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind. In einigen
Landesfachverbänden treffen sich die Freien Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
bereits zu regelmäßigen „Stammtischen“. Sicher gibt es
in anderen Bundesländern ähnliche Angebote, die wir gerne an weitere
Interessierte weitergeben würden. Daher bitten wir Sie, uns hierzu Informationen
mitzuteilen.
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