











|
Aufruf zur Stellungnahme
Den folgenden Aufruf des LFV NRW unterstützt der Bundesvorstand und erweitert ihn auf das ganze Bundesgebiet. Bitte senden Sie uns Ihre Meinung per Mail (info@vpp.org) NRW-Kollegen mit Weiterleitung
TK- Modell-Vorhaben zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie
Die Techniker Krankenkasse hat festgestellt, dass die ambulante Psychotherapie von immer mehr ihrer Versicherten in Anspruch genommen wird. Sie legt Wert darauf, dass ihre Versicherten qualitativ gut behandelt werden, dass andererseits aber ebenfalls sichergestellt ist, dass Leistungen nicht im Übermaß oder gar sinnwidrig erbracht werden. Da das Gutachterverfahren in den Augen der Techniker Krankenkasse nicht selektiert - es sollen mehr als 95 % aller Anträge von den Gutachtern positiv beschieden werden - und von allen Beteiligten als aufwändig empfunden wird, haben sie nach Alternativen gesucht.
Erprobt werden soll ein Modell mit Fragebogen-Screenings und - Tests, das Indikation und Verlauf der Therapie in kurzen Zeitintervallen extern überprüft. Zusammensetzung dieser screenings wie auch der Verlauf der Untersuchung ist von Wissenschaftlern wie BerufspolitikerInnen, vor allem des DPTV, erarbeitet worden.
Insgesamt ist durch die externe Einflussnahmemöglichkeit auf die Therapie - nicht in Supervision, sondern in operationalisierten Begutachtungsschritten, nach einem "Störungs"modell, das nicht für alle Therapieverfahren gleichermaßen relevant erscheint, das Therapiesetting nach Meinung des VPP- NRW erheblich beeinflusst.
Wie diese Einflussnahme zu bewerten ist, gilt es zu diskutieren.
Mit einer ersten Expertise von Prof. Dr. V. Tschuschke, Köln, eröffnen wir für den Landesfachverband NRW diese Diskussion. Es ist regional deshalb wichtig, weil im Bereich der KV Westfalen-Lippe überlegt wird, sich an diesem Versuch zu beteiligen.
Ihre Meinung interessiert nicht nur uns, sondern alle KollegInnen, die sich um den Nachweis der Qualität ihrer Arbeit bemühen. Bitte beachten Sie auch, dass die Qualitätssicherung gesetzliche Aufgabe der Selbstverwaltung unseres Berufes ist: nämlich der Kammern. Mit Ihrem Diskussionsbeitrag haben Sie Einfluss auf die Entscheidungen Ihrer Mandatsträger in den Kammern. Tragen Sie so dazu bei, dass die zukünftigen qualitätssichernden Maßnahmen, die uns allen auferlegt werden, den Stand Ihrer Arbeit widerspiegeln, sie befördern und nicht hemmen.
|
|