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Pressemitteilung Nr. 19/03 28. Oktober 2003 Doppelte Kosten für Psychotherapiepatienten?BDP empfiehlt faire und gut handhabbare Lösung Psychotherapiepatienten droht nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz die zweimalige Zahlung der beschlossenen Praxisgebühr. Da im Unterschied zu Haus- und anderen Fachärzten die Psychologischen Psychotherapeuten nicht überweisen dürfen, würden ihre Patienten beim ersten Besuch im Quartal nicht nur 10 Euro in der psychotherapeutischen Praxis bezahlen, sondern den gleichen Betrag noch einmal entrichten müssen, wenn sie z.B. den Hausarzt oder einen anderen Facharzt aufsuchen. Eine solche Benachteiligung ist nach Meinung des Verbands Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) untragbar. Ebenso wenig könne man Patienten empfehlen, einzig zum Zweck einer Überweisung in jedem Quartal zuerst den Hausarzt aufzusuchen und dann ohne Praxisgebühr in die psychotherapeutische Praxis zu gehen. Das gerade mit dem Ziel der Aspekt der Kostendämpfung beschlossene Gesetz würde durch diesen Umweg zu einer Kostenerhöhung führen. Der VPP im BDP empfiehlt daher eine faire und gut handhabbare Lösung: Psychotherapiepatienten sollten von ihrem Therapeuten eine Quittung mit Durchschlag für die gezahlte Praxisgebühr erhalten. Beim Besuch einer anderen Arztpraxis kann dieser Durchschlag wie eine Überweisung akzeptiert und gebucht werden. Nur so ließe sich vermeiden, dass die ohnehin vorhandenen sozialen und psychischen Hürden für die Inanspruchnahme von Psychotherapie noch erhöht und Patienten doppelt zur Kasse gebeten werden.
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