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VPP-Newsletter November 2006
BERUFSPOLITIK AKTUELL I: GESUNDHEITSREFORM
VPP nimmt Stellung zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Der VPP hat den seit Mitte Oktober vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
des Wettbewerbs in der GKV kritisch überprüft und seine
Stellungnahme sowohl an das Bundesgesundheitsministerium als auch an die Gesundheitspolitischen
Sprecher der Bundestagsfraktionen übersandt. Aus Sicht des VPP-Bundesvorstands
ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende psychotherapeutische
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nur zu gewährleisten,
wenn in dem Referentenentwurf Punkte wie die Einzelleistungsvergütung der
Psychotherapie oder das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten Berücksichtigung
finden.
BERUFSPOLITIK AKTUELL II: VERTRAGSARZTRECHT
VÄndG: VPP fordert statt Teilzulassung bessere Konditionen für
das Job-Sharing
Das geplante Änderungsgesetz zum Vertragsarztrecht (VÄndG)
war am 18. Oktober Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss.
Diese hatte der VPP zum Anlass genommen, dem Gesundheitsausschuss seine aktuelle
Stellungnahme zu übersenden. Zu begrüßen sei insbesondere die
kooperative Leitung von Medizinischen Versorgungszentren z.B. durch Psychotherapeuten
und Ärzte. Klärungsbedarf sieht der VPP jedoch beim Punkt "Teilzulassung":
Die nunmehr vorgesehene Möglichkeit des Zulassungsausschusses, "die
Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen",
birgt eine Reihe von Problemen für Psychologische Psychotherapeuten. Das
Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
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WEITERE NACHRICHTEN
BMG-Gespräch zur Situation von Psychotherapeuten in Ausbildung
Zu den Rahmenbedingungen, unter denen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)
ihre "praktische Tätigkeit" in der Psychiatrie absolvieren,
kam es auf Initiative des Gesprächskreises II der Psychotherapeutenverbände
am 20. Oktober zu einem Gespräch mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung,
MdB Helga Kühn-Mengel. Studien belegen, dass die Mehrzahl der PiA während
dieser Zeit keinerlei Vergütung erhält, aber dennoch verantwortungsvolle
psychotherapeutische Tätigkeiten in erheblichem Umfang erbringt. Für
den VPP nahm Vorstandsmitglied Hans Werner Stecker an dem Gespräch im
Bundesgesundheitsministerium (BMG) teil. Bereits im Sommer hatte er in einer
differenzierten Stellungnahme zusammen mit der PiA-Vertreterin im VPP die Argumente
entkräftet bzw. widerlegt, mit denen der Petitionsausschuss des Bundestages
im Mai diesen Jahres eine Petition von weit über 1000 PiA abgelehnt hatte.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
Bayern: Brigitte Morgenstern-Junior als 1. Vorsitzende bestätigt
Bei der Mitgliederversammlung
des VPP-Landesfachverbandes Bayern ist am 23.
September Brigitte Morgenstern-Junior als erste Vorsitzende des LFV wiedergewählt
worden. Stellvertretender Vorsitzender wurde Michael Wetzstein. Weitere Vorstandsmitglieder
sind Susanna Thamm und Dr. Hans Friedrich Stängle.
Berlin: Einladung zur VPP-Mitgliederversammlung
Der Vorstand des VPP-Landesfachverband Berlin lädt VPP- und BDP-Mitglieder
herzlich ein zur diesjährigen
Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 29.11.2006,
in der Glinkastr. 5-7 in 10117 Berlin-Mitte. Diese beginnt um 19 Uhr mit einem
Vortrag von Dipl.-Psych. Kadir Kaynak zum Thema "Besonderheiten bei der
psychotherapeutischen Behandlung von MigrantInnen". Um 20 Uhr fängt
die turnusgemäße Mitgliederversammlung an.
INFO BERUFSPRAXIS
Aufteilungsverbot für Reisekosten wird überprüft
Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, können
bisher insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden
(Aufteilungsverbot). Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs will daran nicht mehr
festhalten, wenn es einen eindeutigen Maßstab für die Aufteilung
in beruflich/betrieblich einerseits und privat andererseits gibt. Im Streitfall
nahm ein EDV-Fachmann an einer Computermesse in den USA teil. Vier Tage nutzte
er ausschließlich beruflich, drei Tage privat. Der VI. Senat hält
es für sachgerecht, die Flugkosten in Höhe von 4/7 als Werbungskosten
anzuerkennnen, sowie die Übernachtungskosten für die Tage, die beruflich
genutzt wurden. Er hat die Frage daher dem großen Senat des Bundesfinanzhofs
vorgelegt, der endgültig zu entscheiden hat.
Erläuterung zur ZI-Erhebung der jährlichen Praxiskosten
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschicken seit einiger Zeit
auch an viele Psychotherapeuten Fragebögen des Zentralinstituts für
die kassenärztliche Versorgung (ZI) zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten
2005. Dieses Datenmaterial wird von der KBV mit herangezogen werden bei zukünftig
anstehenden honorarpolitischen Überlegungen und Entscheidungen, z.B. zum
Mindestpunktwert/Euro-Betrag für psychotherapeutische Leistungen oder auch
zur Überprüfung der Bewertungen im EBM 2000plus oder auch einem anderen
Honorarkonzept. Da die Beantwortung einiger Punkte weitere Fragen aufwerfen
kann, möchte der VPP darauf hinweisen, dass der bvvp eine ergänzende
Erläuterung zum ZI-Fragebogen herausgegeben hat.
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RÜCKBLICK
BGH: Klausel aus alten PKV-Versicherungsbedingungen nicht rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Februar in zwei Urteilen bestätigt,
dass eine PKV-Versicherungsklausel aus der Zeit vor dem Psychotherapeutengesetz,
wonach Psychotherapie nur bezahlt wird, wenn sie von einem Arzt durchgeführt
wird, nicht rechtswidrig ist. Die private Krankenversicherung hatte die Übernahme
der Kosten einer Psychotherapie abgelehnt, weil sie nicht von einem niedergelassenen
approbierten Arzt durchgeführt wurde. Der VPP bedauert diesen nachteiligen
Umgang mit Patientenansprüchen auf eine psychotherapeutische Behandlung
auch durch Psychologische Psychotherapeuten. Die meisten Versicherer nutzen
derartige Klauseln nicht und dies mit gutem Grund, da sich ansonsten eine nicht
unwesentliche Versicherungslücke auftun würde. Der VPP fordert, dass
beim Basistarif in der PKV, der im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt
werden soll, eine Regelung im Gesetz getroffen werden sollte, die diese veralteten
Klauseln verhindert.
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Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail:
info@vpp.org).
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