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VPP-Newsletter Mai 2007
BERUFSPOLITIK AKTUELL: VEREINBARUNG WBP/G-BA
WBP-Methodenpapier und mögliches Abkommen WBP/G-BA stößt auf Kritik
Auf Antrag der Verbände der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie (AGP; hierzu gehört
auch der VPP im BDP) soll auf dem 10. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) ein Tagesordnungspunkt
zum WBP-Methodenpapier und zu einem angedachten eigenständigen Abkommen zwischen dem
Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) und dem Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) auf die Tagesordnung kommen. Dazu macht VPP-Bundesvorsitzender Heinrich Bertram
deutlich: Diese beiden Punkte bedürfen dringend der aufmerksamen Diskussion und des
Widerstands der Profession. Im Zusammenwirken mit dem Methodenverständnis des G-BA
(s. Entscheidung zur Gesprächspsychotherapie) und der Zielsetzung des kritisierten
Methodenpapiers des WBP würde eine Ermächtigung des WBP zu eigenständigen, von den
Kammern unabhängigen juristischen Handlungen das bisher geltende Verständnis von Psychotherapie
und das ihm zugrunde liegende psychologische Menschenbild völlig auflösen.
WEITERE NACHRICHTEN
VPP fordert Eigenverantwortung für Psychotherapeuten in Kliniken
Zentrale Themen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Institutionen sind
ihre Position und die Definition und der Stellenwert ihrer Tätigkeiten im Rahmen einer
stationären Behandlung. Das Problem: Psychotherapie wird in unterschiedlichen Behandlungskonzepten
unterschiedlich definiert. Behandlungskonzepte können sich u. a. danach unterscheiden,
ob sie sich an der biologischen Psychiatrie, an der Sozialpsychiatrie oder an psychotherapeutischen
Ansätzen in der Psychiatrie orientieren. Die Umsetzung letzterer Behandlungsansätze
ist nur innerhalb eines psychotherapeutisch orientierten Stationskonzeptes möglich
und muss die Behandlungsführung des multiprofessionellen Teams durch den Psychotherapeuten
mit einschließen, wie VPP-Vorstandsmitglied Hans-Werner Stecker in einem Vortrag erläutert.
H.W. Stecker
G-BA prüft sämtliche Richtlinienverfahren: "Gleichbehandlung" für alle?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat laut G-BA-Newsletter 2/2007 seine Absicht bekräftigt,
"die bestehenden Richtlinienverfahren im Bereich Erwachsenentherapie gemäß Verfahrensordnung
zu prüfen. Damit soll dem Einwand einer Ungleichbehandlung der im letzten Jahr geprüften
Gesprächspsychotherapie begegnet werden, da die bereits in der GKV befindlichen Verfahren
bisher nicht nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin geprüft wurden. (�)"
Dies kommentiert die stellvertretende Vorsitzenden des VPP, Eva Schweitzer-Köhn: Spannend
ist, dass die Richtlinien-Verfahren dann im Unterausschuss von Vertreterinnen und
Vertretern selbiger Verfahren bewertet werden, was bei der Gesprächspsychotherapie
(GPT) nicht der Fall sein konnte. Ob das zur angestrebten "Gleichbehandlung" führen
kann? Auch spannend ist, was als "klassische" Verhaltenstherapie resp. Psychoanalyse
gesehen werden wird.
G-BA
KV WL: 45 Psychotherapeuten droht Zulassungsentzug
"Der Vorstand der KV Westfalen-Lippe (KVWL) hat beim Zulassungsausschuss Psychotherapie
(ZAP) 45 Anträge auf Entziehung der Zulassung gestellt. Das berichtete der KVWL-Vorsitzende
Dr. Ulrich Thamer bei der Vertreterversammlung in Dortmund. (�) Die 45 Anträge auf
Entziehung der Zulassung betreffen Psychotherapeuten, die zwischen dem zweiten Quartal
2005 und dem ersten Quartal 2006 weniger als zehn Wochenstunden tätig waren. Dabei
hat die KVWL die Kalkulationszeiten des EBM bezogen auf 43 Wochen im Jahr zu Grunde
gelegt.", berichtet die Ärztezeitung. Eva Schweitzer-Köhn kommentiert: Psychotherapeut(inn)en
sind nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn kein Patient in die Praxis kommt oder
nicht der passende Patient. In der Psychotherapie ist es besonders notwendig, dass
eine Vertrauensbeziehung aufgebaut werden kann, dass das Verfahren zum Patienten und
der Störung passt, man muss passende freie Zeiten haben, besonders für Berufstätige,
Kinder, uvm..Tragisch wäre, wenn die Zulassungen tatsächlich wirksam entzogen würden,
weil diese Kassensitze dann für die Versorgung verloren wären und die Versorgung insgesamt
verschlechtert würde. Den betroffenen KollegInnen ist zu empfehlen, zunächst Widerspruch
einzulegen und sich ggfs. Rechtsbeistand zu holen.
VPP: KV-WL-Anträge auf Zulassungsentziehungen sind völlig überzogen
Ärztezeitung
NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
Thüringen/Mecklenburg-Vorpommern: Vorstandswahlen bei der OPK
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) wählte Andrea Mrazek zu ihrer ersten
Präsidentin und Dr. Wolfram Rosendahl zum Vizepräsidenten. Beisitzer sind Dr. Helga
Bernt, Dietmar Schröder, Johannes Weisang und Gregor Peikert. Bernt und Peikert sind
Mitglieder des VPP im BDP. Die OPK ist die erste landesübergreifende Psychotherapeutenkammer
in Deutschland mit Mitgliedern aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen
Anhalt und Thüringen. Sitz der Kammer wird Leipzig sein. Einstimmig sprach sich die
Kammerversammlung für einen Beitritt zur Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aus.
Auf dem 10. Deutschen Psychotherapeutentag am 12. Mai 2007 in Berlin werden damit
erstmals Delegierte aus allen Bundesländern vertreten sein.
OPK
Berlin: Erfolge für das "Bündnis für psychische Gesundheit"
In der Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer wurde am 26.4.
ein Antrag des "Bündnis für psychische Gesundheit", in dem auch der VPP organisiert
ist, angenommen - dieser spricht sich kritisch gegen eine geplante Vereinbarung zwischen
dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie und dem Gemeinsamen Bundesausschuss aus.
Außerdem wurde der weitergehende Antrag des "Bündnis" zu den PiA angenommen, der außer
dem jetzt aufgrund des Berliner Kammergesetzes schon möglichen Gastrecht der PiA in
der Kammer mit Antrags- und Rederecht den Vorstand der Kammer beauftragt, eine Gesetzesänderung
anzustreben, die eine Vollmitgliedschaft der PiA zum Selbstkostenpreis ermöglicht.
Die Vorsitzende des VPP-LFV Berlin, Eva Schweitzer-Köhn: "Zwei schöne politische Erfolge
für das "Bündnis"!"
Bayern: Wagner-Link im Vorstand der bayerischen Kammer
Die Vorsitzende der BDP-Landesgruppe, Angelika Wagner-Link, ist als Beisitzerin in
den siebenköpfigen Vorstand der neuen bayerischen Psychotherapeutenkammer gewählt
worden. Der VPP/BDP hatte sich im Vorfeld der Wahlen mit der Gesellschaft für wissenschaftliche
Gesprächspsychotherapie (GwG) und der Milton Erickson-Gesellschaft (MEG) zur Liste
"Bündnis Psychotherapie ohne Fesseln" zusammengeschlossen. Ebenso hat Wagner-Link
ein Mandat als bayerische Delegierte für die Delegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer
(insgesamt 13). Als ihr Stellvertreter wurde Wilhelm Gerl (MEG) gewählt.
PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG
Flyer informiert über "unhaltbare" Situation der PiA
Im Mai haben die im VPP organisierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in
Ausbildung (PiA) zur BDP-Delegiertenkonferenz einen eigenen Flyer vorgelegt, in welchem
sie eindringlich die "unhaltbare" Situation angehender Psychologischer Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten anmahnen. Diese könne in naher Zukunft zu einem "erheblichen
Nachwuchsmangel" führen und in unmittelbarer Folge die psychotherapeutische Versorgung
der Bevölkerung gefährden. Dringend erforderlich sei es, sich im Hinblick auf kurz
und langfristige Ziele gemeinsam berufspolitisch zu engagieren.
Nachwuchs-Netzwerk für PiA und Psychotherapeuten in Hessen
Am 1. Juni wird das Gründungstreffen des PiA-Psychotherapeuten-Nachwuchs-Netzwerkes
Hessen stattfinden. Angesprochen sind alle Psychotherapeut(inn)en und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en in Ausbildung. Das Netzwerk ist ebenfalls für Frischapprobierte
gedacht. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass der VPP gern beim Aufbau regionaler
PiA-Netzwerke behilflich ist. Umgekehrt kann es für eine PiA oder einen PiA sinnvoll
sein, sich im VPP-Landesfachverband des eigenen Bundeslandes zu engagieren.
Nähere Info über: wiegand.birgit@web.de
PiA können Kammermitglieder in Baden-Württemberg werden
Die Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat am 17.
März zur PiA-Mitgliedschaft in der Kammer beschlossen: Freiwillige Mitgliedschaft
ab Beginn der praktischen Ausbildung, Beitrag: 24 Euro pro Jahr, Mitgliedschaft kündbar
zum Ende eines Kalenderjahres, Mitgliedschaft endet am Tag nach Beendigung der praktischen
Ausbildung, d.h. am Tag nach Ablegung der mündlichen Staatexamensprüfung. Freiwillige
PiA-Mitglieder sollen prinzipiell wählbar sein, mit der Einschränkung, dass sie nach
der praktischen Ausbildung (Staatsexamensprüfung) ihren Posten verlieren, weil sie
für einen mehrwöchigen Übergangszeitraum bis zur Erteilung der Approbation keine Kammermitglieder
mehr sind.
BDP-Beitrag für einkommenslose PiA und Studenten gesenkt
Aufgrund eines Antrags des VPP hat die BDP-Delegiertenkonferenz am 5. Mai beschlossen,
den Mitgliedsbeitrag für Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung ohne eigenes Einkommen
und Student(inn)en von bisher 40 auf 25 Euro zu senken. PiA mit einem Teilzeiteinkommen
zahlen weiterhin einen Mitgliedsbeitrag von 65 Euro.
PiA legen Muster-Honorarvertrag für Ausbildungsassistenz vor
Um die Tätigkeit und Bezahlung von angehenden Psychologischen Psychotherapeut(inn)en
in bereits bestehenden Praxen für Psychotherapie klarer zu definieren, haben die im
VPP zusammengeschlossenen Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung (PiA) einen Muster
Honorarvertrag für die sogenannte Ausbildungsassistenz entwickelt. Der Vertragsentwurf
wird in Kürze im PiA-Mitgliederbereich der VPP-Homepage einzusehen sein.
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
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