|
VPP-Newsletter November 2007
BERUFSPOLITIK AKTUELL
Verbände wenden sich an den G-BA: Bewertung von Psychotherapie(-leistungen)
Die AGPF, der bvvp, die DGK, die DGSF, die GwG und der VPP im BDP haben sich
mit einem Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt, um auf ein
angemessenes und sachadäquates Vorgehen bei der Bewertung von Psychotherapie(-leistungen)
zu dringen. Aus Sicht der Verbände hatte die Beanstandung des G-BA-Beschlusses
zur Gesprächspsychotherapie ein Moratorium eröffnet, um die Kriterien
für die Bewertung von Psychotherapie noch einmal zu reflektieren. Die
Stellungnahme wurde Anfang Oktober dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses
sowie zur Kenntnis dem Bundesministerium für Gesundheit, der Bundespsychotherapeutenkammer,
der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und anderen Funktionsträgern
im Gesundheitswesen übersandt.
PDF-Datei
EBM 2008 steht fest: Punktzahlvermehrung bis zu 10 Prozent
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober die
Neufassung des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen. Insgesamt ist
die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses als Erfolg zu werten.
Relativiert wird dieser Erfolg leider dadurch, dass durch die unveränderten
gesetzlichen Regelungen zur Honorarverteilung 2008 keine Möglichkeiten
bestehen, die durchgesetzten Bewertungssteigerungen im EBM bereits im Jahr
2008 wirksam an die Vertragsärzte und -psychotherapeuten weiterzugeben.
Die Möglichkeit, dass sich die Erhöhungen der Leistungsbewertungen
des EBM auch positiv im Portemonnaie der Vertragbehandler bemerkbar machen,
besteht erst mit den ab dem Jahr 2009 greifenden gesetzlichen Regelungen zur
vertragsärztlichen Honorarreform. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen
für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab 1.1.2008 findet sich
im Mitgliederbereich der VPP-Homepage.
Artikel
KBV
WEITERE NACHRICHTEN
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Mitteilungspflicht auch für Psychotherapeuten?
Kürzlich ging ein Aufschrei durch die Ärzteverbände. Grund ist
der im Referentenentwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes geplante § 294a
Abs.2 SGB V (Pfl-WG-E): "Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte
sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen
oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte
Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung
oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, den
Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen." Diese Mitteilungspflicht
ist in der Tat ein empfindlicher Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht.
Aber auch die Psychotherapeuten könnten betroffen sein. Zwar besteht noch
Unsicherheit, wie die Vorschrift für Psychotherapeuten zu verstehen ist,
aber welche Auswirkungen die geplante Vorschrift vielleicht haben könnte,
hat der Justitiar des BDP, Jan Frederichs, in einer Meldung auf der VPP-Homepage
skizziert. Eine entsprechende Stellungnahme des VPP-Bundesvorstands wurde Ende
Oktober an das Bundesministerium für Gesundheit übersandt.
Artikel
NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
Jubiliäumssymposium des app: Bielefeld: Vortrag Prof. Fischer
Der Arbeitskreis niedergelassener psychologischer Psychotherapeuten Bielefeld
e.V. (app:) hat am Freitag, 26.Oktober, seinen zehnten Geburtstag gefeiert.
Zu diesem Anlass fand ein Psychotherapeutisches Symposium statt mit folgendem
Programm:
-Dr. Christina Tophoven: Der Platz der Psychotherapie in einem sich wandelnden
Gesundheitssystem
-Prof. Dr. Jürgen Kriz: Zur Bedeutsamkeit einer systemischen Perspektive
zum Verständnis von Psychotherapie
-Prof. Dr. Gottfried Fischer: Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann
richtig!
Artikel
Punktwerte in Bayern: Historischer Tiefstand
Die Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern für das
zweite Quartal 2007 zeigten im Oktober einen "historischen Tiefstand" bei
den Ersatzkassen, so Brigitte Morgenstern-Junior, Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes
Bayern. Für die probatorischen Sitzungen lag der Punktwert der Ersatzkassen
bei 1.23. Dies ist nach Ansicht des VPP Bayern nicht hinnehmbar: Eine probatorische
Sitzung von 50 Minuten für rund 15 Euro Umsatz sei nicht zu leisten. Im
Honorarverteilungsvertrag (HVV) müsse eine Neu-Regelung insbesondere für
die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen getroffen werden und die Punktwerte
für die weiteren Quartale geändert werden. Der VPP-LFV Bayern forderte
dazu auf, auch gegen den Honorarbescheid für II/2007 Widerspruch einzulegen.
NUR FÜR MITGLIEDER
Das Neueste zum EBM 2008
EBM 2008: Eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen für Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten ab 1.1.2008 findet sich im Mitgliederbereich der VPP-Homepage.
Außerdem hatte der VPP bereits vor Abschluss der Verhandlungen einen Überblick über
den Stand der Dinge im Oktober gegeben.
Artikel
Artikel 2
Was ist ein ganzer resp. ein halber Versorgungsauftrag?
Am 1.1.07 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft
getreten. Mit diesem wurde erstmals der "halbe" Versorgungsauftrag
eingeführt. Verschiedene Verbände, auch der VPP, hatten das problematisiert.
Im Gesetz findet sich aber noch keine Definition des halben resp. ganzen Versorgungsauftrags,
sodass diese Aufgabe der Selbstverwaltung zufiel.
Artikel
Abrechnungsprüfung der KVen
Nach In-Kraft-treten des EBM 2000plus mussten die Vereinbarungen über die
Abrechnungsprüfung zwischen KVen und Krankenkassen neu geschlossen werden.
In der KV Berlin geschah das in der Vertreterversammlung am 13. September 2007.
Dies zum Anlass nehmend hier nochmal allgemeines zur Abrechnungsprüfung
der KVen.
Artikel
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
|