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VPP-Newsletter Dezember 2007
BERUFSPOLITIK AKTUELL
Verbände-Erklärung zum Anerkennungsverfahren für
die Gesprächspsychotherapie
Als zurzeit geschäftsführender Verband des Gesprächskreises II
(GK II) der Psychotherapeutenverbände hat der VPP im BDP am 12. November
im Namen einer Reihe von im GK II vertretenen Verbänden eine Erklärung
zum Anerkennungsverfahren für die Gesprächspsychotherapie an den Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) und an das Gesundheitsministerium übersandt.
Darin
heißt es: "Der Gesprächskreis II der Psychotherapeutenverbände
begleitet das seit Juli 2002 geführte Anerkennungsverfahren zur Gesprächspsychotherapie
(GPT) mit Aufmerksamkeit. Der GK II hatte sich bereits im März 2003 mit
einer Erklärung zu dem Anerkennungsverfahren geäußert. Er forderte
darin den zügigen Abschluss des Verfahrens auf der Grundlage des geltenden
Rechts. Inzwischen sind vier weitere Jahre vergangen. Auf der nächsten
Sitzung des G-BA im Dezember 2007 soll ein neuer Beschluss zur Anerkennung der
Gesprächspsychotherapie herbeigeführt werden. Zeitgleich wird ein
Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinien vorbereitet. Die
unterzeichnenden Psychotherapeutenverbände fordern, dass der Beschluss
zur Gesprächspsychotherapie auf der Grundlage der Psychotherapie-Richtlinien
getroffen wird, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bewertung der Gesprächspsychotherapie
Geltung hatten. Damit befinden sie sich in Übereinstimmung mit der Beanstandung
des BMG vom 15.08.2006."
Artikel
WEITERE NACHRICHTEN
ZI erhebt Praxiskosten für das Jahr 2006
Zum zweiten Mal in diesem Jahr (nach der KBV-Befragung im Sommer) ist eine Studie
zur Erhebung der Praxiskosten im Umlauf. Diesmal ist es das Zentralinstitut
für die Kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland,
das sich in Umsetzung eines gesetzlichen Auftrages erneut mit einem Fragebogen
zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten auch an eine Stichprobe von Psychologischen
Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wendet. Erfragt
werden die Praxiskosten für das Jahr 2006 (zuzüglich Vergleichswerte
2005) gem. § 85 Abs. 3 SGB V, verbunden mit einer Sondererhebung für
das laufende Jahr 2006 zur Struktur des Praxispersonals.
Erfasst wird eine Zufallsstichprobe von allen Fachgruppen der Leistungserbringer.
Die Befragung findet anonym statt, die Teilnahme ist freiwillig. Die Beantwortung
kann, mit Rücksicht auf noch nicht vorliegende Steuerbescheide aus 2006,
bis Ende 2007/ Anfang 2008 erfolgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der
Erhebung der Arbeitszeiten der Vertragsärzte / -psychotherapeuten, sowie
der Arbeitszeiten des Praxispersonals.
Die Ergebnisse fließen ein in die Berechnungen der Honorare über
den EBM.
Der bvvp gibt Hinweise zum Ausfüllen der Fragebögen und hat diese
freundlicherweise auch für VPP-Mitglieder zur Verfügung gestellt.
Artikel
Berichtspflicht gilt weiter, fällt aber nicht mehr jedes Quartal
an
Im EBM 2008 heißt es zur Berichtspflicht: "Für Gebührenordnungspositionen
des Abschnittes 35.2 ist die Berichtspflicht erfüllt, wenn zu Beginn und
nach Beendigung einer Psychotherapie, mindestens jedoch einmal im Krankheitsfall
bei Therapien, die länger als ein Jahr dauern, ein Bericht an den Hausarzt
entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600 bzw. ein Brief entsprechend
der Gebührenordnungsposition 01601 erstellt und versendet wird." Das
bedeutet, es ist zwar weiter ein Bericht notwendig, jedoch nicht mehr jedes
Quartal. Ein Krankheitsfall umfasst - im Gegensatz zum Behandlungsfall (ein
Quartal) - insgesamt vier Quartale. Vorgespräche, die nicht zu einer Therapie
führen, sowie Behandlungen mit den Zehn-Minuten-Ziffern sind nicht in diesem
Sinne berichtspflichtig.
Artikel
BGH-Urteil: Abrechnung nach 2,3-fachem GOÄ-Satz ist zulässig
Ärztliche Leistungen, die nach Schwierigkeit und zeitlichem Aufwand als
durchschnittlich zu bewerten sind, dürfen weiterhin ohne zusätzliche
Begründung mit dem 2,3fachen GOÄ-Satz (GOÄ - Gebührenordnung
für Ärzte) abgerechnet werden, teilte die KV Berlin in einer Pressemitteilung
mit. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten
Urteil bestätigt. Es bleibt laut BGH jedoch dabei, dass Ärzte nicht
schematisch mit dem Höchstsatz der Regelspanne berechnen dürfen. Bei
einfachen ärztlichen Leistungen müsse sich der Satz im unteren Bereich
der Regelspanne bewegen.
www.kvberlin.de
NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
VPP NRW rät zu Widerspruch gegen Kammer-Beitragsbescheid
Bei der Versammlung der Psychotherapeutenkammer NRW Ende April 2007 in Dortmund
war eine Beitragserhöhung um 100 € beschlossen worden sowie eine Änderung
der Beitragstabelle. Beides bedurfte zu diesem Zeitpunkt noch der Genehmigung
des Ministeriums. Der VPP-Landesfachverband wie auch die VPP-Fraktion hatten
sowohl im Vorfeld wie auch während der Kammerversammlung ihr Unverständnis
für diese in ihren Augen nicht gerechtfertigte Erhöhung zum Ausdruck
gebracht.
Im Anschluss an die Versammlung hat sich der VPP-Landesfachverband in einem
Schreiben an das Ministerium gewandt und um Überprüfung gebeten. Inzwischen
hat das Ministerium geprüft, die Kammer angefragt und dem Einspruch der
VPP-Fraktion nicht stattgegeben. Der LFV VPP in NRW fordert alle Kolleginnen
und Kollegen, die sich beteiligen möchten, auf, Widerspruch gegen den Anfang
des Jahres zu erwartenden Beitragsbescheid wegen der nicht gerechtfertigten
Erhöhung des Beitragsbescheides einzulegen. Die Vorsitzende wird diesen
Bescheid beklagen. Ein entsprechender Widerspruchstext wird, sobald der Bescheid
vorliegt, im Internet veröffentlicht werden.
Berlin: Psychotherapeuten und Ärzte starteten beim 1. Sternlauf
gegen Depression
Am 21. November startete das Berliner Bündnis gegen Depression den 1. Sternlauf
gegen Depression. Zur Teilnahme aufgerufen waren Mediziner und Psychotherapeuten,
so Dr. Meryam Schouler-Ocak, Leiterin des Berliner Bündnisses und Oberärztin
an der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig-Krankenhaus
Berlin-Mitte. Ziel war es, auf die Erkrankung aufmerksam zu machen. Außerdem
spendete ein Pharmaunternehmen bis zu 25 Euro pro Läufer für Projekte
des Bündnisses, die zur Enttabuisierung der Depression beitragen. Seit
zwei Jahren ist der VPP-Landesfachverband Berlin Mitglied im "Berliner
Bündnis gegen Depression".
Artikel
PSYCHOTHERAPUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG
Erfolg für PiA: Zukünftig mit Rederecht beim DPT dabei
Der 11. DPT in Mainz hat am 10. November mit nur einer Gegenstimme den Antrag
der Arbeitsgruppe Psychotherapeuten in Ausbildung (AG PiA) in der Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK) angenommen. Das bedeutet: Zum ersten Mal ist die Mitwirkung der Psychotherapeuten
in Ausbildung (PiA) offiziell geregelt. Im ersten Halbjahr 2008 wird eine Bundeskonferenz
der PiA stattfinden, zu der von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern
(LPtK) jeweils bis zu zwei PiA entsendet werden, die nach den in der
jeweiligen Kammer geltenden Verfahren ermittelt wurden. Diese bis zu 24
PiA wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter. Diese
beiden werden als Gäste mit Rederecht zu den künftigen
DPT eingeladen werden. Darüber hinaus nimmt der Sprecher auf Einladung
beratend an Sitzungen des Vorstandes der BPtK teil, sofern PiA-relevante
Themen behandelt werden.
NUR FÜR MITGLIEDER
November-News im VPP-Mitgliederbereich: EBM 2008
Eine detaillierte Übersicht über die Änderungen im neuen EBM
2008 im Vergleich zum noch gültigen EBM2000plus findet sich im Mitgliederbereich
der VPP-Homepage. Die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn,
fasst einerseits sämtliche Neuerungen für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten zusammen und gibt andererseits eine Bewertung der Neufassung
des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes vom 19.Oktober 2007 ab. Dargestellt
wird beispielsweise, warum die allgemein deutliche Höherbewertung der Leistungen
im Jahr 2008 noch kein Grund zur Freude für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
ist.
Artikel
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
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