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VPP-Newsletter Januar 2008
Gutes Neues Jahr!
Der VPP im BDP wünscht seinen Mitgliedern und allen an der Arbeit des VPP
Interessierten ein gutes, gesundes und glückliches Neues Jahr - vor allem
in beruflicher Hinsicht. Der Vorsitzende des VPP, Heinrich Bertram, betont: "Wir
werden versuchen, das Unsrige dazu beizutragen und fühlen uns sowohl personell
wie finanziell hier gut, deutlich besser als in den Vorjahren aufgestellt." Berufspolitische
Schwerpunkte in diesem Jahr werden u.a. neben den "Dauerbrennern" Einführung
der Gesprächspsychotherapie und weiterer erfolgreicher psychotherapeutischer
Verfahren in die Regelversorgung und einem neuen Vergütungskonzept für
niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die Europapolitik, die Umgestaltung
von Ausbildung und Weiterbildung, der Ausbau der Integration der Kompetenzen
von Psychologischen Psychotherapeuten im gesamten Gesundheitswesen sein. Für
fachliche Stellungnahmen hat der VPP-Bundesvorstand als zusätzliche Unterstützung
einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht gewinnen können.
BERUFSPOLITIK AKTUELL
VPP im BDP: Die GPT ist nach den jetzt geltenden Richtlinien anzuerkennen
Deutlich hat sich der Vorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, kurz vor
Weihnachten in einer Stellungnahme bezüglich "der skandalösen
Verschleppungsorgie zur Anerkennung der GPT" geäußert. In der
Sitzung des GK II der Psychotherapeutenverbände vom 3.11.07 hatten verschiedene
Psychotherapeutenverbände auf den Zusammenhang der vorgesehenen TOP des
G-BA hingewiesen, nach der die Entscheidung zur GPT unmittelbar dem Beschluss
zu einem Schwellenkriterium für die Zulassung von Psychotherapieverfahren
zur sozialrechtlichen Anwendung folgen sollte. Einige Verbände (also nicht
alle Verbände des GK II und nicht der GK II insgesamt) forderten in einer
Stellungnahme gegenüber dem G-BA, dass der Beschluss zur Gesprächspsychotherapie
auf der Grundlage der Psychotherapie-Richtlinien getroffen wird, die zum Zeitpunkt
des Abschlusses der Bewertung der Gesprächspsychotherapie Geltung hatten.Der
VPP im BDP mit seiner klaren Haltung zur Methodenvielfalt in der Psychotherapie
- auch und insbesondere im Sinne einer fachlich und gesundheitspolitisch angemessenen
Versorgung der Patientinnen und Patienten - lehnt Schwellenkriterien, die den
methodenvielfältigen Zugang verhindern, eindeutig ab. Sollten aus anderen
berufs- und fachpolitischen Erwägungen (z.B. zum Schutz der Richtlinientherapie),
versorgungsbezogene Schwellenkriterien notwendig sein, dann müssen sie
mindestens , auf den - auch international - gegebenen Sachstand bezogene Übergangsregelungen
und Regelungen zur Erprobung in der psychotherapeutischen Praxis enthalten.
Die GPT ist jetzt und nach den bei Einreichung ihres Antrags geltenden Richtlinien
anzuerkennen.
Ausführlich
VPP im BDP nimmt Stellung zu GEK-Report ambulant-ärztliche Versorgung
2007
Schwerpunkt des GEK-Report ambulant-ärztliche Versorgung 2007 war die ambulante
Psychotherapie. Als herausragendes Ergebnis wurde von Dieter Hebel, Vorstandsvorsitzender
der Gmünder Ersatzkasse (GEK), hervorgehoben, dass die Daten "für
die ambulanten Kurzzeitpsychotherapien keine deutlich nachweisbaren positiven
Wirkungen" zeigten. Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Schwartz, Institut für
Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG), forderte
angesichts dieser Erkenntnisse dringend kritisch vertiefende Untersuchungen
zu beiden Psychotherapieformen, Kurz- und Langzeit. Hier sieht die stellvertretende
Vorsitzende des VPP im BDP. Eva Schweitzer-Köhn, "die Gefahr der unzulässigen
Generalisierung des Ergebnisses auf die Einschätzung der Wirksamkeit der
Psychotherapie überhaupt und der Beschädigung des Ansehens der Psychotherapie
insgesamt." In einer Stellungnahme an die Gmünder Ersatzkasse (GEK)
betrachtet und bewertet sie die Studie unter drei Gesichtspunkten:
1. Ist das "herausragende Ergebnis" aus den vorhandenen Daten und
Ergebnissen der Untersuchung tatsächlich belegt?
2. Wenn das so sein sollte: Ist dieses Ergebnis eher Folge der nicht vorgenommenen
oder bewilligten Umwandlungen der Kurzzeittherapie in Langzeittherapie? Kurz
gefasst: Ist Kurzzeittherapie in diesen Fällen nicht ausreichend gewesen?
3. Welches politische Ziel kann/soll mit den Bewertungen ihrer Studie durch
die GEK erreicht werden?
Artikel
WEITERE NACHRICHTEN
Neue Formulare für PT-Antragstellung
Seit 1.1.2008 gibt es neue bzw. veränderte Formulare für die PT-Antragstellung
(s. Deutsches Ärzteblatt, PP, Heft 12, Dezember 2007, S. 580). Dort heißt
es u.a.:
- PTV 3 entfällt ganz.
- Auf PTV 2 muss demnächst von den Psychotherapeuten neu und explizit "eine
Erklärung, den Bericht vollständig selbst verfasst zu haben" unterschrieben
werden.
- "Da die Änderungen der Formulare teilweise auf dem Wegfall von PT
3 und VT 3 basieren, sollten keine Aufbrauchfristen für die bisherigen
Formulare berücksichtigt werden."
- Weiter "...wird den Änderungen durch das Vertragsarztänderungsgesetz
Rechnung getragen, wonach jetzt auch die Möglichkeit besteht, psychotherapeutisch
Qualifizierte in der Praxis anzustellen, wenn der Praxisinhaber selbst keine
Psychotherapie oder ein anderes Verfahren als der Angestellte erbringt."
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilt mit, dass die Formulare den
Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt wurden und dort
oder bei den Vordruck-Verlagen angefordert werden können.
Artikel
EuGH erklärt Übergangsregelung zur Kassenzulassung für
rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut einer Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer
eine Übergangsregelung zum Psychotherapeutengesetz (1999) für rechtswidrig
erklärt. Diese Regelung sah vor, dass Psychotherapeuten auch in überversorgten
Gebieten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen werden, wenn
sie in diesem Gebiet bereits zwischen Juni 1994 und Juni 1997 mindestens 250
Behandlungsstunden innerhalb von 12 Monaten erbracht hatten. Nach Auffassung
des EuGH verstößt diese Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit
und diskriminiert ausländische Psychotherapeuten, die nach Deutschland
zogen, und deutsche Psychotherapeuten, die vorübergehend im EU-Ausland
praktizierten. Anlass für das EuGH-Urteil waren die Beschwerden zweier Österreicher
bei der Europäischen Kommission, die 1998 nach Deutschland zogen und deren
Tätigkeit in Österreich nicht berücksichtigt wurde.
Das überraschende Urteil dürfte jetzt deutsche Gerichte beschäftigen.
Artikel
BMWi bezuschusst Qualitätsmanagement-Beratungen
Alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten müssen nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz
ein Qualitätsmanagement in ihrer Praxis einführen. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie (BMWi) teilt mit: "Qualitätssicherungs-
oder Qualitätsmanagementberatungen sind dann förderfähig, wenn
sie eine konzeptionelle Beratungsleistung beinhalten und sich nicht in der Überreichung
eines QM-Buches erschöpfen.(…) Gefördert werden nur die Kosten
für eine Beratung zur Einführung des QM-Systems, nicht die Zertifizierungskosten.
Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt 40 Prozent der Beratungskosten,
maximal jedoch 1500 Euro. Einen Antrag für diesen Zuschuss kann der Beratene
innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen." Antragsvordruck
sowie die aktuell gültigen Richtlinien können Beratene auf der Homepage
der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" abrufen:
www.leitstelle.org
Erste QM-Phase ausgelaufen
Mit Einführung der Qualitätsmanagement-Richtlinie im Januar 2006 lief
Phase 1 der Planung an. In einem Zeitraum von längstens zwei Jahren sollten
alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erste Maßnahmen,
die der Planung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dienen,
durchführen. Hierzu gehören laut Richtlinie:
- mindestens eine schriftliche Selbstbewertung des Ist-Zustands der
Praxis hinsichtlich der Ziele und Inhalte des einrichtungsinternen QM sowie
- die Festlegung von konkreten Zielen für den Aufbau des
einrichtungsinternen QM
- die Teilnahme an Fortbildungskursen wird empfohlen
Diese erste Phase lief Ende 2007 aus. Der "Selbstbewertungsbogen für
die Praxis" kann z.B. bei der KV Berlin heruntergeladen werden. Ein psychotherapiespezifischer
Selbstbewertungsbogen findet sich unter: http://www.piechotta-qm.de/
Die DPA bietet in Zusammenarbeit mit dem VPP Seminare zur Einführung eines
Qualitätsmanagement an, unter dem Kapitel Existenzsicherung/Praxisführung.
Sprechen Sie Ihren LFV an bei Interesse für Seminare in Ihrer Region.
Artikel
NUR FÜR MITGLIEDER
Dezember-News im VPP-Mitgliederbereich: Vollständige EBM-Tabelle
für PsychotherapeutInnen
VPP-Mitglieder können sich mit Hilfe einer aktuellen und übersichtlichen
Tabelle über sämtliche Neuerungen im EBM 2008 informieren. Zum Beispiel,
wie Besuche bei PatientInnen seit 1.1.2008 abgerechnet werden können, welche
Leistungen die neue psychotherapeutische Grundpauschale umfasst und wie sich
die allgemeine Punktzahlerhöhung jeweils bei den einzelnen Gebührenordnungspositionen
auswirkt. In Ergänzung zu der Tabelle sollte der ebenfalls im Mitgliederbereich
erschienene Beitrag von Eva Schweitzer-Köhn: "Der EBM 2008: Mehr Punkte,
aber weniger Geld" gelesen werden. Die EBM-Tabelle ist außerdem für
alle VPP-Mitglieder in die Januar-Ausgabe des "Report Psychologie" eingeheftet.
Artikel
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail:
info@vpp.org)
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