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VPP-Newsletter Februar 2008
BERUFSPOLITIK AKTUELL
G-BA: Schwellenkriterium verabschiedet
Ende des Jahres 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss laut Pressemitteilung "weitreichende
Standards" für die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Demnach soll künftig die Zulassung
zur vertragsärztlichen Versorgung davon abhängig gemacht werden, dass
der Nutzennachweis für mindestens die am häufigsten auftretenden psychischen
Erkrankungen bei Erwachsenen beziehungsweise bei Kindern und Jugendlichen geführt
wird. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur
Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung
im Bundesanzeiger in Kraft. Welche Bedeutung diesem G-BA-Beschluss insbesondere
bezüglich der sozialrechtlichen Anerkennung der Gesprächspsychotherapie
beigemessen wird, war bereits Ende 2007 Gegenstand eines ausführlichen
Kommentars des Vorsitzenden des VPP im BDP, Heinrich Bertram.
Fortsetzung der unendlichen
Geschichte der sozialrechtlichen Anerkennung der GPT
G-BA: Breit angelegte Qualifikation von Psychotherapeuten ist im Interesse der
Patienten
G-BA:
Beschlüsse
zur Richtlinie "Psychotherapie-Richtlinien"
OVG NRW: Gesprächspsychotherapie geeignet für die Ausbildung
von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Am 15. Januar 2008 hat das OVG Nordrhein-Westfalen mit einstimmigem Beschluss
ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verworfen, mit dem die Eignung
der Gesprächspsychotherapie für die staatliche Ausbildung von Kinder-
und Jugendlichenpsychotherapeuten mit dem Hinweis auf eine fehlende positive
Empfehlung des WBP bestritten worden war. In einer Pressemitteilung der Gesellschaft
für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) heißt es
dazu: "(…) Deshalb wäre schon der OVG-Beschluss - neben vielen
anderen unterschiedlichen Gründen - für sich ausreichend zur Beanstandung
der G-BA-Beschlüsse."
Artikel
WEITERE NACHRICHTEN
BSG legt Urteilsbegründung zu den probatorischen Sitzungen vor
Die schriftliche Begründung zum Urteil vom 29.8.07 (B 6 KA 35/06 R) liegt
inzwischen vor und ist relativ kurz. Das Bundessozialgericht (BSG) billigt dem
Bewertungsausschuss den Spielraum zu, das Angemessenheitsgebot nur für
genehmigungspflichtige Leistungen zu berücksichtigen. Vor welchem Hintergrund
in der Urteilsbegründung zwischen genehmigungspflichtigen Therapieleistungen
und nicht genehmigungsbedürftigen probatorischen Sitzungen unterschieden
wird und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, steht im Zentrum einer
differenzierten Stellungnahme von Rechtsanwalt Jan Frederichs, BDP-Rechtsabteilung.
BSG legt Urteilsbegründung
zu den probatorischen Sitzungen vor
Probatorische Sitzungen gleich wichtig aber weniger wert
Job-Sharing-Praxen: Punktzahlobergrenze anpassen
Da die Punktzahlen im EBM für die einzelne Leistung erhöht worden
sind, sollten Job-Sharing-Praxen einen formlosen Antrag beim Zulassungsausschuss
stellen auf Anpassung ihrer Punktzahlobergrenze an den neuen EBM.
Die Top 20 der Praxissoftware
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen Überblick über
die führenden ADT-Abrechnungssysteme in den einzelnen Fachgruppen veröffentlicht.
Dort findet sich auch eine Übersicht über die "Top 20" bei
den Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
EDV-Statistik
NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
LFV Nordrhein-Westfalen: Klage gegen Erhöhung des Kammerbeitrags
Der Kammerbeitrag ist zum Jahr 2008 um 40 % auf 350 EUR angehoben worden. Der
Landesfachverband NRW erhebt gegen die nach seiner Einschätzung unzulässig
hohe Erhöhung des Beitrags Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Sollte
diese Klage Erfolg haben - sie wird sicher über mehrere Instanzen geführt
werden und entsprechend lange bis zum rechtssicheren Urteil dauern -, können
nur diejenigen, die ebenfalls geklagt haben, sicher sein, dass ihnen Anteile
des Beitrags rückerstattet werden. Wer gegen den Beitragsbescheid der
PTK Klage erhoben hat, sollte unter Hinweis auf das vom VPP geführte Musterverfahren
das Ruhen seines Verfahrens beantragen. Gleichwohl wird dann die Prozessgebühr
von 35 € fällig, die auch nicht zurückerstattet wird, wenn die
Klage später zurück genommen wird. Im Falle der Klagerücknahme
könnten möglicherweise der PTK Kosten für die Beauftragung eines
Anwaltes zu erstatten sein, sofern die PTK einen Rechtsanwalt beauftragt hat.
Diese könnten sich auf 58 EUR belaufen.
Klage gegen Erhöhung des Beitrages der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Übereinkunft mit KV Nordrhein zu Psychotherapeutenhonoraren: Mindestpunktwert:
4,399 Cent, Restpunktwert: 2,933 Cent, RLV nicht verändert
Am 23. Januar haben sich Vorstand und Geschäftsführung der KV Nordrhein
und
Vertreter des beratenden Fachausschusses Psychotherapie auf Eckpunkte zu den
Psychotherapeuten-Honoraren verständigt - vorbehaltlich der Zustimmung
der Krankenkassen. Vereinbart wurden ein Mindestpunktwert von 4,399 Cent und
ein Restpunktwert von 2,933 Cent. Die Leistungsobergrenzen für Gemeinschaftspraxen
(Jobsharing, Angestellte) werden um ca. 17,4 % erhöht, dies entspricht
der Steigerung vom EBM 2000+ auf den EBM 2008. Diese Anpassung erfolgt rückwirkend
zum 01.01.08 und muss nicht beantragt werden. Bereits erteilte ablehnende Bescheide
werden berichtigt.
Nicht erhöht werden die RLV, sie bleiben bei 1900 Punkten bzw. 2700 (bei
Kindern und Jugendlichen) Punkten je Fall. Trotz unzureichender RLV's sollten
alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die fachlich gebotenen Leistungen
außerhalb des Richtlinienkapitels - insbesondere Diagnostik und Probatorik
- in erforderlichem Umfang erbringen und abrechnen - auch vor dem Hintergrund,
dass die Abrechnung in den ersten beiden Quartalen voraussichtlich über
die Ausstattung der zukünftigen RLV entscheiden wird.
PSYCHOTHERAPEUT(INN)EN IN AUSBILDUNG
PiA treffen sich zur MV in Mannheim
Eine bundesweite außerordentliche Mitgliederversammlung der im VPP im
BDP zusammengeschlossenen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) findet am 15.
März von 13 Uhr bis max. 15 Uhr im Hotel Park Inn, Am Friedensplatz 1,
68165 Mannheim, statt (fälschlicherweise war im Vorfeld ein anderer Treffpunkt
angegeben worden). Auf der Tagesordung stehen neben Regularien und Verschiedenes
der Rechenschaftsbericht der PiA-Vertreterinnen und -vertreter, die Entlastung
des Vorstands sowie die Wahl der neuen PiA-Vertretung. Alle PiA im BDP sind
herzlich eingeladen; aktives und passives Wahlrecht haben entsprechend der Geschäftsordnung
ausschließlich PiA im VPP.
www.bdp-pia.de
NUR FÜR MITGLIEDER
Januar-News im VPP-Mitgliederbereich: Ergebnisse der Kostenerhebung 2007
Ende Dezember 2007 wurden die Ergebnisse der Struktur- und Kostenerhebung vom
August letzten Jahres den Berufsverbänden in einem schriftlichen Bericht
mitgeteilt. Bei einem bundesweiten Gesamtrücklauf von 1910 Ärzten
und Psychotherapeuten konnte die Situation der Psychotherapeuten mit einer
hinreichenden Repräsentativität abgebildet werden. Die Ergebnisse
bestätigen die Annahmen der Berufsverbände: Im gesamten Psychobereich
sind in der früheren EBM-Kalkulation zu niedrige Praxiskosten angesetzt
gewesen. In einem ausführlichen Bericht im VPP-Mitgliederbereich stellt
die stellvertretende Vorsitzende des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, die Resultate
im Detail dar und gibt einen Ausblick auf weitere Kostenerhebungen.
Ergebnisse der
Struktur-/Kostenerhebung: Praxiskosten zu niedrig angesetzt
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
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