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VPP-Newsletter Monat 2008
BERUFSPOLITIK AKTUELL
Bundesvorstand des VPP ohne Gegenstimmen im Amt bestätigt
Der bisherige Bundesvorstand des VPP im BDP ist auf der VPP-Vertreterversammlung
Ende Februar in Berlin ohne Gegenstimmen in seinem Amt bestätigt worden.
Als Vorsitzender wurde Heinrich Bertram wiedergewählt, zur stellvertretenden
Vorsitzenden Eva Schweitzer-Köhn. Mitglieder im Vorstand sind weiterhin
Hans-Werner Stecker und Uschi Gersch. Hinzu gekommen ist als fünftes Vorstandsmitglied
Michael Wetzstein, ab April zuständig für die Psychotherapie außerhalb
des SGB V sowie die Kommunikation zwischen Bundesvorstand und den Regionen,
die Absprachen unter den VPP-Landesfachverbänden (LFV) und die Verständigung
zwischen den VPP-LFV und den BDP-Landesgruppen.
Die VV befasste sich u.a. mit den Auswirkungen des neuen EBM in den einzelnen
Bundesländern und in einem ausführlichen Diskussionsblock mit den
Folgen der Gesundheitsreform, insbesondere dem Wettbewerb zwischen Kollektivvertrag
und Selektivverträgen auf die psychotherapeutische Versorgung und die Situation
von Psychotherapeuten und deren Patienten. Die stellvertretende Vorsitzende
des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, zeigte sich besorgt, ob unter Wettbewerbsbedingungen
eine notwendige flächendeckende wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung
sicherzustellen ist. Im Plenum äußerten die Vertreterinnen und Vertreter
anschließend ihre Ideen zum Umgang mit der Situation. Insbesondere wurden
Vorschläge besprochen, inwieweit und mit welchen Instrumenten schnell allen
Eventualitäten effektiv begegnet werden kann.
WEITERE NACHRICHTEN
VPP begrüßt Urteil zur "Online-Durchsuchung": Patientendaten
geschützt
Der VPP begrüßt ebenso wie der Gesamtverband BDP die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.2.2008, in der die bisherigen Vorschriften
im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zur Online-Durchsuchung sowie
zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt
werden. Der entsprechende Paragraph, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische
Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletze "das allgemeine
Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht
auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme". In Folge bedeutet dies, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
ihren Patienten zukünftig wieder zusichern können, dass aus Gründen
der Vertraulichkeit und der Schweigepflicht selbstverständlich nur verschlüsselt
versendete Patientendaten auch vertraulich bleiben.
Pressemitteilung
Psychische Erkrankungen im Anstieg - Dringend: Gute psychotherapeutische
Versorgung
Aktuelle Krankenkassen-Reporte zeigen allenthalben eine Zunahme psychischer
Erkrankungen. Während sich die Versicherungen Gedanken über Arbeitsunfähigkeitszeiten,
Fehltage und Kosten machen, sind diese Zahlen für einen Berufsverband wie
den VPP im BDP ein Zeichen, dass einer guten psychotherapeutischen Versorgung
deutlich mehr Bedeutung und Wert beigemessen werden muss. Die spätestens
seit dem Bericht des Robert Koch-Institutes "Gesundheit in Deutschland" bekannte
Zunahme von Depressionen steht auf der einen Seite, die mitunter nach wie vor
unspezifische oder unzureichende Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
die unter Depressionen leiden, auf der anderen. Nur bei einem Teil der Betroffenen
wird zügig die richtige Diagnose gestellt und eine angemessene Behandlung
eingeleitet.
Artikel
WBP erkennt Neuropsychologische Therapie für hirnorganische Störungen
an
Der VPP im BDP begrüßt, dass der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie
(WBP) die Neuropsychologische Therapie umfassender als bisher anerkannt hat:
In einer Ergänzung zum Gutachten des Beirats zur Neuropsychologischen Therapie
(v. 8. Juni 2000) bestätigte der WBP am 31. Januar 2008, dass die Neuropsychologische
Therapie "für den Anwendungsbereich "Hirnorganische Störungen" bei
Erwachsenen als ein theoretisch und empirisch hinreichend fundiertes und damit
wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren anzusehen ist. Diese Beurteilung
beruhte auf Studien zur Wirksamkeit der Neuropsychologischen Therapie im Sinne
einer Funktionstherapie; Wirksamkeitsbelege für Kompensationstherapien
oder Integrative Therapien lagen nicht vor." Damit ist die Neuropsychologische
Therapie eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode. Da jedoch nur
für einen Anwendungsbereich eine Indikation besteht, kann sie nicht als
Psychotherapieverfahren für die vertiefte Ausbildung entsprechend § 1
(1) der PsychThG-APrV empfohlen werden.
Artikel
NUR FÜR MITGLIEDER
Für VPP-Mitglieder: Übersicht über Konditionen/Tarife privater
Krankenversicherer
Im Herbst 2007 hat der VPP bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung
nachgefragt, inwieweit die Gesellschaften die Bestimmungen zur Erstattung der
Kosten psychotherapeutischer Behandlung nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes
den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Eine entsprechend
aktualisierte Übersicht über Versicherungsbedingungen und Tarife ist
nunmehr im VPP-Mitgliederbereich zu finden. Zahlreiche Unternehmen erkennen
Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
ohne weiteres als erstattungsfähig an, wenn auch häufig mit einer
Begrenzung (z.B. auf 20 bis 30 Sitzungen im Jahr). Die meisten Versicherungsgesellschaften
zahlen selbstverständlich für Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten,
nicht nur für solche durch Ärzte.
Artikel
AUSBLICK
GK II tagte zur "Revision der Psychotherapierichtlinien II"
Die Frage, welche Psychotherapieverfahren für die Versorgung von Patientinnen
und Patienten geeignet sind und wie man dieses angemessen feststellen kann,
beschäftigt den VPP und andere Psychotherapeutenverbände seit Jahren.
So stand die zweite Tagung des Gesprächskreises II (GKII) unter dem Motto:
Wie kann die Forschung in Verbindung mit der Praxis kommen und umgekehrt? Die
eigentliche Überschrift der Berliner Tagung lautete "Revision der
Psychotherapierichtlinien II". Im GK II pflegen 33 Psychotherapeutenverbände
aus Deutschland eine gemeinsame Plattform. Ein ausführlicher Tagungsbericht
der stellvertretenden Vorsitzenden des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn,
wird in der April-Ausgabe der Verbandszeitschrift "Report Psychologie" erscheinen.
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
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