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VPP-Newsletter Monat 2008
BERUFSPOLITIK AKTUELL
G-BA hat zur Gesprächspsychotherapie entschieden
Die Gesprächspsychotherapie soll auch künftig nicht als Leistung
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden können.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. April beschlossen und
damit eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 2006 bekräftigt. „Wirksamkeit
und Nutzen der Gesprächspsychotherapie seien für die Behandlung
der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite
bislang wissenschaftlich belegt.“ heißt es in der Pressemitteilung
des G-BA. Und weiter: „Der gleichlautende Beschluss des G-BA vom 21.
November 2006 war vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der
Begründung beanstandet worden, dass der Bundespsychotherapeutenkammer
zusätzliche Dokumente zur Stellungnahme vorzulegen seien und diese in
die Beschlussfassung einzubeziehen sei.“
Aus Sicht des VPP im BDP berücksichtigt der G-BA die auf der Expertise
eines hochrangigen Wissenschaftlergremiums fussende Stellungnahme der BPtK
nicht tatsächlich, da er seine alte Position im Prinzip nur wiederholt.
Abzuwarten bleiben nun die Reaktion des Bundesministeriums für Gesundheit
bzw. weitere Gerichtsentscheidungen. Im Vorfeld der G-BA-Entscheidung hatten
der VPP und andere psychotherapeutische Verbände auf Hintergründe
zur Einführung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ aufmerksam
gemacht, welches seit Anfang März in Kraft ist und bei der Entscheidung
bezüglich der Gesprächspsychotherapie das erste Mal zur Anwendung
kam. Diverse Kammern und Verbände hatten in Resolutionen die Zulassung
der Gesprächspsychotherapie gefordert.
Artikel
WEITERE NACHRICHTEN
GK II nimmt Stellung zur Honorarentwicklung 2009
Die im GK II zusammen geschlossenen Verbände der Psychologischen Psychotherapeuten
(zu denen auch der VPP im BDP gehört), der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
und der ärztlichen Psychotherapeuten haben gegenüber BMG, KBV,
Krankenkassen und Institut des Bewertungsausschusses Stellung genommen zu
den für 2009 gesetzlich vorgesehenen Honorarregelungen und deren Umsetzung
durch die Selbstverwaltung. Kritisch setzen sie sich auseinander mit dem
einheitlichen Orientierungspunktwert, der Definition einer angemessenen Vergütung
und den Begrenzungen bei den nicht antragspflichtigen Leistungen. Im Übrigen
erwartet der GK II, dass die BSG-Rechtsprechung vom 29.8.2007 zu den probatorischen
Sitzungen noch im Jahr 2008 umgesetzt wird. Es muss möglich sein, dass
die in den Psychotherapie-Richtlinien festgelegte Anzahl von probatorischen
Sitzungen wirtschaftlich erbracht werden kann. Dies ist nur dadurch sicher
zu stellen, dass diese Leistungen zum Punktwert der fachärztlichen Leistungen
und außerhalb des RLV vergütet werden.
Stellungnahme
VPP-Stellungnahme zur indikationsspezifischen Zulassung von Verfahren
Zukünftig wird bei der Zulassung von psychotherapeutischen Verfahren
in die sozialrechtliche psychotherapeutische Versorgung (Krankenkassen und
KV/SGB V) das Schwellenkriterium „Versorgungsrelevanz“ gelten.
In einer internen Stellungnahme des Vorsitzenden des VPP im BDP, Heinrich
Bertram heißt es: „Die Einführung dieses Schwellenkriteriums
(…) wird einen erheblichen Einfluss auf die Anwendung und Entwicklung
psychotherapeutischer Verfahren und Methoden haben. Dies sowie die damit
angestoßene Entwicklung wird seitens des VPP im BDP (wie auch einer
Reihe von anderen Verbänden) mit großer Sorge verfolgt.“
Zum vermeintlichen „Erfolg“, mit dem Schwellenkriterium sei
die Verhinderung der indikationsspezifischen Zulassung von Verfahren erreicht
worden, betont Bertram: Vor dem Hintergrund des Psychotherapeutengesetzes
und des Sozialgesetzbuches V wären keine zusätzliche Hürden
notwendig gewesen, da „eine indikationsspezifische Zulassung in der
gegebenen Struktur von PsychThG und SGB V (also ohne eine vorherige Novellierung
dieser) gar nicht möglich ist.“ Das gegebene Schwellenkriterium
erschwere die Zulassung von noch nicht als Richtlinienverfahren anerkannten
Verfahren erheblich und ermögliche nun eine Zergliederung von bisher
nicht zugelassenen Verfahren in einzelne Methoden und Techniken sowie deren
anschließende indikationsbezogene Zulassung bei gleichzeitigem Gebot,
dass sie nur von in den Richtlinienverfahren zugelassenen Behandlern durchgeführt
werden dürfen.
Artikel
LANDSESFACHVERBÄNDE
LFV Berlin: Bündnis für psychische Gesundheit zum Schwellenkriterium
Das Berliner Bündnis für psychische Gesundheit hat am 17.4. eine
Stellungnahme in die DV der Berliner Psychotherapeutenkammer eingebracht,
die jedoch nicht genügend Stimmen fand, um als Erklärung der gesamten
Kammer veröffentlicht zu werden. Folgende Verbände bilden die Kammerfraktion:
VPP im BDP, GwG, DGVT, MEG, DGK, GNP, SG, LAG, DVG, AK Freie PT. Ausgeführt
werden in der Bündnis-Erklärung rechtliche und fachliche Gründe
für die Befürchtung, dass durch die Verankerung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ in
den Psychotherapie-Richtlinien die Vielfalt psychotherapeutischer Verfahren
auf die psychodynamischen und die verhaltensmodifikatorischen eingeengt werden
könnte. Es bestehe die Gefahr, dass andere erprobte und effektive Verfahren
dann unter deren Oberhoheit in einzelne Vorgehensweisen zerlegt, zu indikationsbezogenen
Methoden und Techniken ohne ihre eigenen Menschenbilder und Krankheitskonzepte
umdefiniert werden. Das konkrete Schwellenkriterium sei entgegen der genannten
Zielsetzung keine adäquate Operationalisierung von Versorgungsrelevanz
und drohe die berufsrechtlichen Grundlagen auszuhebeln.
NUR FÜR MITGLIEDER
Neuauflage von „VPP aktuell“ zum Thema Praxiswert – Ausgabe
ab 5.5. im Netz
In den nächsten Tagen wird die Neuauflage von „VPP aktuell“ in
den Briefkästen aller Mitglieder liegen. In den letzten Jahren wurde
das seinerzeit bewährte „VPP aktuell“ (letztmalig 2004 erschienen)
zunehmend durch das Internet, die VPP- homepage, den VPP-newsletter, mailing-Listen,
email-Auskünfte, die Rubrik „Psychotherapie“ im „report
psychologie“, den Quartalsbrief u.ä. ersetzt. Absicht blieb jedoch
immer, das Informationsmaterial Richtung Berufspraxis auszuweiten, insbesondere
unter der Maßgabe rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen. Thema
der Maiausgabe von „VPP aktuell“ ist deshalb: „Was ist
eine psychotherapeutische Praxis wert?“ Autorinnen und Autoren aus
unterschiedlichen Zusammenhängen beleuchten und hinterfragen die rechtlichen
wie die ethischen, die materiellen wie auch die ideellen Rahmenbedingungen
eines Praxisverkaufs. Der VPP zeigt auf, in welcher Weise er in diesem Berufsfeld
politisch Position bezieht.
„VPP aktuell“ wird zukünftig alle drei Monate erscheinen
- jeweils zu einem Schwerpunktthema (Heft 2: Vertragsformen). Online ist
die aktuelle Ausgabe jeweils in der Rubrik „Veröffentlichungen“ des
VPP-Mitgliederbereichs zu finden, dort wird Heft 1 am 5.5. eingestellt.
AUSBLICK
Wie weit ist Europa? Psychotherapeuten im europäischen Gesundheitssystem
In der Juni-Ausgabe des „Report Psychologie“ wird Hans-Werner
Stecker, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP, einen Lagebericht über
die Situation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im europäischen
Gesundheitssystem geben.Während Psychotherapeuten in Deutschland selbstverständlich
zu den Gesundheitsberufen gezählt werden, ist dies anders auf europäischer
Ebene. So heißt es z.B. in Steckers Überblick, das Bundesministerium
für Gesundheit habe einen Bericht zum Vergleich der Gesundheitssysteme
in der EU in Auftrag gegeben, der im Dezember 2007 fertig gestellt wurde:
Psychotherapeuten tauchen in diesem Bericht nicht auf, werden bei der Auflistung
der Gesundheitsberufe nicht genannt. Fragen der Psychotherapie und die Versorgung
psychischer Krankheiten werden nicht thematisiert. Warum der Weg nach Europa
noch weit ist, ist Anfang Juni auf den „Psychotherapie“-Seiten
des Report Psychologie nachzulesen.
Newsletter-Redaktion: Karin Dlubis-Mertens (Tel. 030 - 206 39 90, E-Mail: info@vpp.org)
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