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VPP-Newsletter Januar 2012
BERUFSPOLITIK AKTUELL
Versorgungsstrukturgesetz seit Anfang des Jahres in Kraft
Das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz bringt keine
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung:
- Das Verhältnis von Psychotherapeuten zu Einwohnern ist im Gesetz nicht
stichtagbezogen neu festgelegt worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll
die Bedarfsplanung
„nach sachgerechten Kriterien“ neu entwickeln.
- Ein generelles Vorkaufsrecht der KVen für Praxen in nominell überversorgten
Gebieten gibt es nicht. Bei geplanter Praxisweitergabe in nominell überversorgten
Gebieten hat zunächst der Zulassungsausschuss den Bedarf für die Praxis
zu prüfen. Wenn der ZA dafür entscheidet, muss die KV die Praxis ausschreiben,
im anderen Fall den Verkehrswert der Praxis erstatten.
- Die Honorarverteilung wird wieder regionalisiert. Allerdings ist im Gesetz
festgeschrieben, dass die KBV verbindliche Vorgaben zur Vergütung und Mengensteuerung
psychotherapeutischer Leistungen zu machen hat.
- Die zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen und den freien Austausch der genehmigungs-
und nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen innerhalb dieser zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen
hat der Gesetzgeber leider nicht in das Gesetz übernommen. Daraus entsteht
mehr Spielraum für die KVen, auch für uns ungünstige Regelungen
zu verabschieden.
Ein ausführlicher Kommentar zum Versorgungsstrukturgesetz erscheint in
report psychologie 2/2012.
Zur ausführlichen Meldung: www.vpp.org/meldungen/11/111228_gesetz.html.
Die Neuregelungen der Ärzte-Zulassungsverordnung in Folge des Versorgungsstrukturgesetzes
finden Sie im ABC im Mitgliederbereich
Zugang zur Psychotherapie für Kassenpatienten: Kostenerstattung als
Ausweg
Durch das seit Anfang des Jahres in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz
werden die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte sich nicht verkürzen.
Es gibt jedoch einen Ausweg für psychisch kranke Menschen, die dringend
professionelle Behandlung brauchen: das Kostenerstattungsverfahren. Denn die
Krankenkasse hat nach § 13 Absatz 3 SGB V die Pflicht, die Kosten für
eine notwendige Behandlung zu erstatten, die sich der Versicherte selbst beschafft
hat. Der VPP unterstützt seit jeher die psychotherapeutische Leistungserbringung über
den Weg der Kostenerstattung und unterhält Arbeitskreise Freier PsychotherapeutInnen
in den Landesfachverbänden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Landesfachverband
für entsprechende Informationen.
Sie finden aktualisiertes Informationsmaterial zum Thema Kostenerstattung im
Mitgliederbereich www.vpp.org/mitglieder/infos/2011/111103_kostenerstattung.htm.
Hinweise für Patienten www.bdp-verband.de/aktuell/2012/120119_patienten.pdf.
Patienten muss man helfen, anstatt sie zu verwirren: VPP widerspricht Aussagen
des KBV-Vorsitzenden Köhler im ARD-Morgenmagazin
Der VPP stellt sich entschieden gegen die im Verlauf der Sendung des ARD Morgenmagazins
am 17. Januar seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgebrachten
Unterstellung, Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung seien weniger qualifiziert
als ihre Kollegen mit Kassenzulassung. Im Morgenmagazin wird der KBV-Vorsitzende
Dr. Andreas Köhler mit einer diesbezüglichen Warnung zitiert. Dr. Köhler
spricht sogar von der Gefahr, dass sich eine psychische Krankheit bei falscher
Therapie verstärke, was unter Umständen zum Suizid führen könne.
Statt Patienten einen Ausweg zu weisen, werde hiermit Verwirrung gestiftet und
Angst geschürt, so VPP-Vorsitzende Eva Schweitzer-Köhn. „Krankenkassen
genehmigen eine Psychotherapie bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen
und -therapeuten nur dann, wenn diese die gleiche Qualifikation nachweisen wie
kassenzugelassene. Viele gut ausgebildete approbierte Psychotherapeuten erhalten
im Rahmen der derzeitigen unzureichenden Bedarfsplanung keinen Kassensitz, und
können nicht als Vertragsbehandler über die KVen abrechnen. Das ist
der einzige Unterschied.“
Zur vollständigen Pressemitteilung: www.bdp-verband.de/bdp/presse/2012/02_patienten.html
Psychotherapeuten erfahren mehr zum Thema Kostenerstattung im VPP-Mitgliederbereich.
Dank an die Unterzeichner vom Initiator der e-Petition
Die Mitzeichnungsfrist der e-Petition „Neuberechnung der Verhältniszahlen
Psychotherapeut je Einwohner“ begann am 18. November 2011 und endete am
13. Januar 2012. Zum Stichtag hatten 33.537 (!) Personen unterzeichnet. Die Petition
befindet sich seitdem in der parlamentarischen Prüfung. Mit dem Erlass des
Versorgungsstrukturgesetzes wurde festgelegt, dass bis zum 1. Januar 2013 die
Bedarfsplanung „präzisiert“, das heißt eine Anpassung
der Verhältniszahlen erfolgen soll. Ich sehe dies als einen kleinen Schritt
in die in der e-Petition geforderte Richtung. Da der Gesetzgeber selbst sich
nicht festlegen wollte, beauftragte er den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)
mit der Aufgabe der Neuberechnung. Wie diese Neuberechnung letztendlich aussehen
wird, ist aktuell noch unklar. Eine drohende Verschlechterung der Versorgung
durch Praxisaufkäufe konnte jedoch zunächst verhindert werden. Sinnvoll
erscheint es mir, trotz dieses kleinen Erfolges nicht müde zu werden und
den Druck auf die Verantwortlichen weiterhin aufrecht zu erhalten. Denn ob die
geforderte „Präzisierung“
wirklich zu einer Verbesserung der Versorgungslage führen wird, ist noch
vollkommen unklar. Sollte die parlamentarische Prüfung der e-Petition noch
etwas Wichtiges ergeben, so werde ich Sie darüber auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank noch einmal allen Mitzeichnern für ihre Unterstützung,
Jan Kassel
Antrag auf Feststellung des Begriffs "Humanistische Psychotherapie" als
Verfahren
In einem Schritt zur Anerkennung weiterer therapeutischer Verfahren als Richtlinienverfahren
hat die Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (www.aghpt.de), der
auch der VPP im BDP angehört, an den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie
(WBP) einen Antrag auf Anerkennung des Verfahrensbegriffs „Humanistische
Psychotherapie“
als Sammelbegriff für alle humanistisch-psychotherapeutischen Vorgehensweisen
gestellt.
Begleitend hierzu erschien im Psychotherapeutenjournal (PTJ) 4/2011 ein Artikel
von Herrn Prof. Kriz zum Verständnis und der Gestalt des Verfahrens „Humanistische
Psychotherapie“:
www.bptk.de
AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
VPP empfiehlt weiterhin Widerspruch gegen Honorarbescheid
Nach wie vor überwiegen aus Sicht des VPP die Erfolgsaussichten bei einem
Widerspruch gegen den Quartalshonorarbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung.
Das gilt grundsätzlich für alle KV-Bezirke, denn die Kritik richtet
sich gegen die bundesweit geltende Berechnung des Punktwerts für psychotherapeutische
Leistungen durch den Bewertungsausschuss. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
aus 2008 hält den Punktwert für psychotherapeutische Leistungen nur
dann für angemessen, wenn der Vergleich mit einer Gruppe von Fachärzten
in regelmäßigen Abständen neu vorgenommen wird, damit deren Honorarveränderungen
auch für Psychotherapeuten gelten. Da es signifikante Anzeichen dafür
gibt, dass sich die Honorarsituation der Vergleichsarztgruppen deutlich verbessert
hat, hätte der Punktwert für psychotherapeutische Leistungen entsprechend
angehoben werden müssen. Für einige KV-Bezirke wie Berlin und Baden-Württemberg
gibt es noch weitere Gründe für einen Widerspruch. Denn einige KVen
scheinen die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen für nicht schützens-
bzw. stützenswert zu halten und berufen sich dabei auf Mengensteuerung.
Da insbesondere für die probatorischen Sitzungen die Budgetierung
innerhalb der zeitgebundenen Kapazitätsgrenze dem Beschluss des Bewertungsausschusses
widerspricht, dürften solche Regelungen in der Honorarverteilung rechtlich
angreifbar sein. Viele Psychotherapeuten haben nach langem Warten für 2008
Nachzahlungen erhalten. Aber auch hier sind Zweifel angebracht, denn die Berechnung
scheint auf unzureichenden oder veralteten Daten zu basieren. Zu überlegen
ist deshalb, die alten Widersprüche trotz Nachzahlung nicht zurückzunehmen.
Honorarwiderspruch LFV Baden-Württemberg: www.vpp.org/verband/lfv/baden/2011/111206_widerspruch.html
Honorarwiderspruch LFV Berlin und Brandenburg: www.vpp.org/verband/lfv/berlin/11/111129_widerspruch.html
Nachvergütung 2008 LFV Schleswig Holstein: www.vpp.org/verband/lfv/swh/111206_nachverguetung.html
VERANSTALTUNGEN
Anmeldung noch möglich: AVP-Symposium zum Thema „Therapeutische
Passung“
Unter dem Titel "Therapeutische Passung" veranstaltet die AVP (AVP
- Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich
begründete Psychotherapieausbildung) ihr zweites Symposion am 17. März
2012 in Berlin. Die Qualität der psychotherapeutischen Beziehung ist maßgebend
für den Behandlungserfolg. Die Passung von Therapieform, Therapeut und Patient
bestimmen das Zustandekommen einer tragfähigen psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung.
PiA und Studenten der Psychologie sind von der Anmeldegebühr befreit (entsprechende
Nachweise sind beizufügen).
Nähere Informationen finden Sie hier: www.vpp.org/avp/110502_symposium.html
Kongress zur Psychose-Therapie
Der Dachverband Deutschsprachige Psychosen Psychotherapie (DDPP), dem auch der
VPP angehört, veranstaltet vom 11. bis 13. Mai in der Charité Berlin
den 2. Kongress des DDPP zum Thema: „Möglichkeiten und Grenzen - Psychotherapie
für alle Psychosen?“
Mehr hierzu erfahren Sie auf der Webseite des DDPP: www.ddpp.eu/Vergangene_Veranstaltungen/index.php
PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG
Wieder online: PiA-Institutsbewertung auf www. pt-ausbildungscheck.de
Die PiA-Institutsbewertung der PiA-Vertretung im VPP/BDP auf www.pt-ausbildungscheck.de ist
seit dieser Woche wieder online verfügbar. Nach juristischen Bedenken und
einigen Nachbesserungen steht diese Funktion wieder vollständig zur Verfügung.
Dabei wird jedoch auf eine genaue Auflistung der Ausbildungskosten an den jeweiligen
Instituten verzichtet, da hier einheitliche Standards der Institute weiterhin
fehlen und die Kosten nur bedingt vergleichbar sind. Die PiA-Vertretung im VPP/BDP
arbeitet weiter an Lösungen, um zukünftigen Ausbildungsteilnehmern
auch den Vergleich der Kosten zu vereinfachen. Neben dem Neustart der Institutsvergleichsseite
kann natürlich auch weiterhin die Klinikbewertung genutzt werden. Hier gibt
es inzwischen schon über 100 Einträge von Kliniken, in denen PiA ihre
praktische Tätigkeit absolvieren. Wir laden alle PiA dazu ein, ihre Kliniken
und Ausbildungsinstitute zu bewerten, um so mehr Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt
zu erreichen.
Newsletter-Redaktion: Anita Mosch
(Tel. 06033 - 1457, E-Mail: mosch@vpp.org)
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