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LFV Baden-Württemberg
PsychThG: Approbationen und Zulassungsverfahren in BW
Approbationsanträge
Alle Antragsteller/innen, die auch eine bedarfsunabhängige Zulassung beantragt hatten, haben inzwischen ihre Approbationsurkunden erhalten.
Ende April wurde das dem Regierungspräsidium zusätzlich zur
Verfügung gestellte Personal wieder abberufen. Aufgrund personeller Engpässe
war es dem RP daher bisher noch nicht möglich, alle (3.900) Anträge zu bescheiden.
Betroffene sind Kollegen und Kolleginnen, die als Angestellte/Beamte und nicht
in eigenen Praxen tätig sind. Voraussichtlich werden alle Antragsteller/innen
erst Ende 1999 einen Bescheid erhalten haben (telefonische Mitteilung des RP
im August 1999).
Ausbildung/Ausbildungsinstitute
In BW gibt es derzeit keine staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute.
Anträge auf staatliche Anerkennung haben mehrere Institute gestellt (genaue
Zahl unbekannt), erste Entscheidungen sind vor Ende September 1999 nicht zu
erwarten (telefonische Mitteilung des RP im August 1999).
Aus juristischen Gründen kann das RP keine Listen der anerkannten
Ausbildungsinstitute veröffentlichen (auch keine Auskünfte über einzelne Institute
geben).
Kollegen und Kolleginnen, die jetzt ihre Ausbildung (nach dem
PsychThG) planen und sicher gehen wollen, dass sie diese am "richtigen
Institut" beginnen, sollten sich vom auserkorenen Institut bestätigen lassen,
dass dieses Institut staatlich anerkannt ist (empfehlenswert: RP-Bescheid in
Kopie erbitten).
Anträge auf bedarfsunabhängige Zulassung
Verhandlungen vor den Zulassungsausschüssen fanden in einzelnen
KV-Bereichen auch noch im Juli statt.
Noch nicht alle Antragsteller/innen haben einen schriftlichen
Bescheid des Zulassungsausschusses erhalten (z.B. KV Südwürttemberg).
Berufungsverfahren
Bei allen Berufungsausschüssen sind Widersprüche eingegangen.
Alle Berufungsauschüsse in BW erhielten die gutachtliche Stellungnahme von Prof.
Redeker zur Anerkennung von Theoriestunden und Praxisstunden/"Zeitfenster".
Verhandlungen vor den Berufungsausschüssen haben inzwischen
stattgefunden In Anbetracht der vielen Widersprüche, ist davon auszugehen, dass
frühestens zum Jahresende 1999 alle Berufungsverfahren entschieden sind.
Rechtsverfahren/Musterprozesse
Nur in BW und Bayern wurden die Berufungen von Ausschussmitgliedern
durch die
Sozialministerien mit der Bedingung verbunden, die Berufung
ende, falls die von den Verbänden vorgeschlagenen Kollegen und Kolleginnen keine
Zulassung erhielten. Diese Rechtsauffassung wird von uns nicht geteilt, was
dem Sozialministerium BW auch (mehrfach) mitgeteilt wurde. Nach Rücksprache
mit Juristen unterstützt der VPP-LFV BW durch die Übernahme der Anwaltskosten
zwei Mitglieder, denen die Tätigkeit im Berufungsausschuss bisher verwehrt wird.
Vom BDP werden mehrere Sozialgerichtsverfahren unterstützt
(Übernahme der Anwaltskosten), darunter auch Verfahren von baden-württembergischen
Kollegen und Kolleginnen. Die anwaltliche Betreuung erfolgt bundesweit durch
eine vom Präsidium beauftragte renommierte Anwaltskanzlei. Der LFV-Vorstand
begrüßt diese Maßnahmen und hat beschlossen, einzelne Musterverfahren baden-württembergischer
VPP-Mitglieder finanziell zu unterstützen und dafür Mittel aus dem Haushalt
es VPP-LFV zur Verfügung zu stellen.
Pschotherapeutenkammer BW
Die Verbände in BW haben sich in einem gemeinsamen Schreiben
an das Sozialministerium für die Errichtung einer Kammer ausgesprochen. Ein
erster Entwurf wurde von der verbändeübergreifenden AG erstellt. Im Oktober
soll ein weiteres Treffen der Verbände stattfinden.
(Ute Steglich) Johannes Elsner
Vorsitzende der Landesgruppe BW und Vorstand VPP-LFV BW
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