Zur BDP-Website Verband Psychologischer Psychotherapeuten
Zur Startseite
Meldungen
Fach- und Berufspolitik
Gesetz / Zulassung
Der VPP
  Landesfachverbände
  Aktivitäten
  Mitgliederservice
Psychologie für alle
Jobs / Ausbildung
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP
Mitgliederbereich

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

LFV Baden-Württemberg

PsychThG: Approbationen und Zulassungsverfahren in BW

Approbationsanträge

Alle Antragsteller/innen, die auch eine bedarfsunabhängige Zulassung beantragt hatten, haben inzwischen ihre Approbationsurkunden erhalten.
Ende April wurde das dem Regierungspräsidium zusätzlich zur Verfügung gestellte Personal wieder abberufen. Aufgrund personeller Engpässe war es dem RP daher bisher noch nicht möglich, alle (3.900) Anträge zu bescheiden. Betroffene sind Kollegen und Kolleginnen, die als Angestellte/Beamte und nicht in eigenen Praxen tätig sind. Voraussichtlich werden alle Antragsteller/innen erst Ende 1999 einen Bescheid erhalten haben (telefonische Mitteilung des RP im August 1999).

Ausbildung/Ausbildungsinstitute
In BW gibt es derzeit keine staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute. Anträge auf staatliche Anerkennung haben mehrere Institute gestellt (genaue Zahl unbekannt), erste Entscheidungen sind vor Ende September 1999 nicht zu erwarten (telefonische Mitteilung des RP im August 1999).
Aus juristischen Gründen kann das RP keine Listen der anerkannten Ausbildungsinstitute veröffentlichen (auch keine Auskünfte über einzelne Institute geben).
Kollegen und Kolleginnen, die jetzt ihre Ausbildung (nach dem PsychThG) planen und sicher gehen wollen, dass sie diese am "richtigen Institut" beginnen, sollten sich vom auserkorenen Institut bestätigen lassen, dass dieses Institut staatlich anerkannt ist (empfehlenswert: RP-Bescheid in Kopie erbitten).

Anträge auf bedarfsunabhängige Zulassung
Verhandlungen vor den Zulassungsausschüssen fanden in einzelnen KV-Bereichen auch noch im Juli statt.
Noch nicht alle Antragsteller/innen haben einen schriftlichen Bescheid des Zulassungsausschusses erhalten (z.B. KV Südwürttemberg).

Berufungsverfahren
Bei allen Berufungsausschüssen sind Widersprüche eingegangen. Alle Berufungsauschüsse in BW erhielten die gutachtliche Stellungnahme von Prof. Redeker zur Anerkennung von Theoriestunden und Praxisstunden/"Zeitfenster".
Verhandlungen vor den Berufungsausschüssen haben inzwischen stattgefunden In Anbetracht der vielen Widersprüche, ist davon auszugehen, dass frühestens zum Jahresende 1999 alle Berufungsverfahren entschieden sind.

Rechtsverfahren/Musterprozesse
Nur in BW und Bayern wurden die Berufungen von Ausschussmitgliedern durch die
Sozialministerien mit der Bedingung verbunden, die Berufung ende, falls die von den Verbänden vorgeschlagenen Kollegen und Kolleginnen keine Zulassung erhielten. Diese Rechtsauffassung wird von uns nicht geteilt, was dem Sozialministerium BW auch (mehrfach) mitgeteilt wurde. Nach Rücksprache mit Juristen unterstützt der VPP-LFV BW durch die Übernahme der Anwaltskosten zwei Mitglieder, denen die Tätigkeit im Berufungsausschuss bisher verwehrt wird.
Vom BDP werden mehrere Sozialgerichtsverfahren unterstützt (Übernahme der Anwaltskosten), darunter auch Verfahren von baden-württembergischen Kollegen und Kolleginnen. Die anwaltliche Betreuung erfolgt bundesweit durch eine vom Präsidium beauftragte renommierte Anwaltskanzlei. Der LFV-Vorstand begrüßt diese Maßnahmen und hat beschlossen, einzelne Musterverfahren baden-württembergischer VPP-Mitglieder finanziell zu unterstützen und dafür Mittel aus dem Haushalt es VPP-LFV zur Verfügung zu stellen.

Pschotherapeutenkammer BW
Die Verbände in BW haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Sozialministerium für die Errichtung einer Kammer ausgesprochen. Ein erster Entwurf wurde von der verbändeübergreifenden AG erstellt. Im Oktober soll ein weiteres Treffen der Verbände stattfinden.

(Ute Steglich) Johannes Elsner
Vorsitzende der Landesgruppe BW und Vorstand VPP-LFV BW