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LFV Baden-Württemberg

KV-Wahlen in Baden-Württemberg bis zum 26.7.2010

Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung und die der vier Bezirksbeiräte. In die Vertreterversammlung gewählt werden können insgesamt fünf PP/KJP, in die Bezirksbeiräte jeweils ein PP/KJP.
Wahlberechtigt sind

  • zugelassene Vertragsärzte,
  • zugelassene Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
  • ermächtigte Krankenhausärzte,
  • am Krankenhaus ermächtigte Psychologische Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
  • in Vertragsarztpraxen oder in Versorgungszentren tätige angestellte Ärzte oder Psychologische Psychotherapeuten/Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, sofern sie dort über zehn Wochenstunden dauerhaft beschäftigt sind

wenn sie am 31. März 2010 in einer Wählerliste eingetragen und am Wahltag Mitglied der KV BW sind.
Die Wählerlisten liegen innerhalb der Aufbewahrungsfrist vom 14. bis zum 27. April 2010 am Wahlort Stuttgart am Sitz der Kassenärztichen Vereinigung Baden-Württemberg aus.
Wahlvorschläge können vom 17.bis 31. Mai 2010 eingereicht werden. Sie müssen von mindestens 15 anderen Wahlberechtigten unterstützt werden. (Infos siehe auch www.kvbawue.de).

Ute Steglich

4.3.2010