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LFV Baden-Württemberg

Widerspruch gegen den Honorarbescheid für das erste Quartal 2010 in Baden-Württemberg

Es ist mittlerweile bekannt, dass sich das für die Punktwertberechnung für psychotherapeutische Leistungen maßgebliche Honorarvolumen der Vergleichsarztgruppen deutlich erhöht hat. Daran muss eine Anpassung erfolgen. Deshalb und ohnehin wegen der unzulässigen Anwendung der Konvergenzregelung in Baden-Württemberg empfehlen wir, Widerspruch gegen den Honorarbescheid 1/2010 einzulegen.
Im Mitgliederbereich finden Sie einen Mustertext (PDF).

16.8.2010