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LFV Baden-Württemberg Nachvergütung psychotherapeutischer LeistungenNachvergütung von antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen für die Jahre 2000 und 2001 Aus einem Schreiben der KV Südwürttemberg: Mit neuen Beschlüssen des Bewertungsausschusses zur Berechnung des psychotherapeutischen Mindestpunktwerts ab dem Jahr 2000 (bis 2004) kann leider nicht zeitnah gerechnet werden. Deshalb hat sich der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg darauf verständigt, für die Jahre 2000 und 2001 eine weitere Abschlagszahlung auf die zu erwartende Nachvergütung zu leisten. Zur Umsetzung der Vorstandsentscheidung wurden auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Beschlussentwürfe und auf der Basis regionaler Daten neue - zunächst vorläufige - Mindestpunktwerte berechnet. Für das Jahr 2000 ergibt sich so ein neuer Punktwert von 8,6919 Pf. (4,4441 CL) anstelle des bisher ausbezahlten Punktwertes von 8.5090 Pf.. Im Jahr 2001 liegt der neu ermittelte Punktwert bei 8,8362 Pf. (4,5179 CO anstelle des bisher ausbezahlten Punktwertes von 7,9090 Pf.. Bereits
in der 9. Kalenderwoche haben wir an alle ausschließlich
psychotherapeutisch tätigen Behandler für das Jahr 2000 eine
Vorauszahlung, berechnet mit einem Punktwert von 8,5090 Pfennig, auf
die zu erwartende Nachvergütung überwiesen, nachdem das BSG im Termin
am 28.01.2004 zum Beschluss des Bewertungsausschusses vom 16.02.2000
entschieden hatte, dass der Berechnungsmodus rechtswidrig und deshalb
zu revidieren ist. Informiert haben wir Sie hierüber mit Schreiben vom
18.02.2004. Reger Spang 12.7.2004 |
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