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LFV Baden-Württemberg

PiA können erstmals eigene Vertreter in die Kammer wählen

Ute Steglich wendet sich brieflich an die Psychotherapeuten in Ausbildung in BW

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Sie als BDP-Mitglied und PIA  möchten wir mit diesem Brief über eine für alle PIA wichtige Situation in Baden-Württemberg informieren.
2009 können erstmals auch PIA, sofern sie freiwilliges Mitglied der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sind, in einem gesonderten Wahlgang zwei Vertreter/innen in die Vertreterversammlung der LPK BW wählen. Die Vertreterversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Kammer und wir finden es wichtig, dass in der Kammer auch PIA-Vertreter/innen aktiv sind!
Bereits während der Gründungsphase der LPK BW haben wir als BDP-Vertreter/innen  gefordert, PIA (als künftige Therapeuten/innen) mit in die Kammerarbeit einzubeziehen und z. B. in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft daran zu beteiligen. Damals war dies aufgrund der Gesetzeslage noch nicht möglich. Inzwischen wurde aber erfreulicherweise vom Landtag das Heilberufskammergesetz in BW geändert und dementsprechend auch die Satzung und Wahlordnung der LPK BW - mit den Stimmen von BDP/VPP-Vertretern/innen.
2009 haben Sie als PIA zum ersten Mal die Möglichkeit, eigene Vertreter/innen in die VV zu wählen, sich damit auch aktiv an der Kammerarbeit zu beteiligen, im höchsten Beschlussorgan der LPK über die Situation der PIA zu informieren und eigene Forderungen zu artikulieren. - Ich finde, Sie als PIA sollten diese Chance nutzen und sich aktiv an der Wahl beteiligen!
Wenn Sie mehr über die Landespsychotherapeutenkammer BW wissen wollen, können Sie sich über www.lpk-bw.de informieren.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Kammer, ob Sie freiwilliges Mitglied werden können – falls ja, werden Sie LPK-Mitglied, um Ihre Rechte und politischen Möglichkeiten nutzen zu können.
Das Antragsformular für die Beitrittserklärung können Sie von der Website der Kammer runterladen (www.lpk-bw.de). - Als PIA müssen Sie keinen Mitgliedsbeitrag entrichten!
Sobald Sie Ihre Approbation haben, müssen Sie sich bei der Kammer melden - dann werden Sie Pflichtmitglied und müssen einen Beitrag entrichten.
Informationen über den BDP finden Sie unter www.bdp-verband.de, nähere Information über das BDP-Engagement für PIA unter www.bdp-vpp.de sowie www.bdp-pia.de .
Unter www.bdp-bw.de finden Sie Informationen über die Landesgruppe.
In Baden-Württemberg werden sich BDP/VPP zusätzlich zur PP-Liste „Kompetenz und Vielfalt“ mit einer eigenen PIA-Liste an der Kammerwahl beteiligen – weil wir es konsequent finden, politische Forderungen nach Beteiligung unserer Nachwuchsgeneration zu stellen und dann auch unserem Nachwuchs – d. h. Ihnen als PIA – eine eigene Plattform zu bieten, um sich aktiv beteiligen zu können.

Wir werden Sie weiterhin aktuell informieren.
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Ute Steglich
Vorsitzende der Landesgruppe Baden-Württemberg im BDP e. V.

28.9.2009