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LFV Baden-Württemberg
PiA können erstmals eigene Vertreter in die Kammer wählen
Ute Steglich wendet sich brieflich an die Psychotherapeuten in Ausbildung in
BW
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Sie als BDP-Mitglied und PIA möchten wir mit diesem Brief über
eine für alle PIA wichtige Situation in Baden-Württemberg informieren.
2009 können erstmals auch PIA, sofern sie freiwilliges Mitglied der Psychotherapeutenkammer
Baden-Württemberg sind, in einem gesonderten Wahlgang zwei Vertreter/innen
in die Vertreterversammlung der LPK BW wählen. Die Vertreterversammlung
ist das höchste Beschlussorgan der Kammer und wir finden es wichtig, dass
in der Kammer auch PIA-Vertreter/innen aktiv sind!
Bereits während der Gründungsphase der LPK BW haben wir als BDP-Vertreter/innen gefordert,
PIA (als künftige Therapeuten/innen) mit in die Kammerarbeit einzubeziehen
und z. B. in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft daran zu beteiligen. Damals
war dies aufgrund der Gesetzeslage noch nicht möglich. Inzwischen wurde
aber erfreulicherweise vom Landtag das Heilberufskammergesetz in BW geändert
und dementsprechend auch die Satzung und Wahlordnung der LPK BW - mit den Stimmen
von BDP/VPP-Vertretern/innen.
2009 haben Sie als PIA zum ersten Mal die Möglichkeit, eigene Vertreter/innen
in die VV zu wählen, sich damit auch aktiv an der Kammerarbeit zu beteiligen,
im höchsten Beschlussorgan der LPK über die Situation der PIA zu informieren
und eigene Forderungen zu artikulieren. - Ich finde, Sie als PIA sollten diese
Chance nutzen und sich aktiv an der Wahl beteiligen!
Wenn Sie mehr über die Landespsychotherapeutenkammer BW wissen wollen,
können Sie sich über www.lpk-bw.de informieren.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Kammer, ob Sie freiwilliges Mitglied werden
können – falls ja, werden Sie LPK-Mitglied, um Ihre Rechte und politischen
Möglichkeiten nutzen zu können.
Das Antragsformular für die Beitrittserklärung können Sie von
der Website der Kammer runterladen (www.lpk-bw.de).
- Als PIA müssen Sie keinen Mitgliedsbeitrag entrichten!
Sobald Sie Ihre Approbation haben, müssen Sie sich bei der Kammer
melden - dann werden Sie Pflichtmitglied und müssen einen Beitrag entrichten.
Informationen über den BDP finden Sie unter www.bdp-verband.de,
nähere Information über das BDP-Engagement für PIA unter www.bdp-vpp.de sowie www.bdp-pia.de .
Unter www.bdp-bw.de finden Sie Informationen über
die Landesgruppe.
In Baden-Württemberg werden sich BDP/VPP zusätzlich zur PP-Liste „Kompetenz
und Vielfalt“ mit einer eigenen PIA-Liste an der Kammerwahl beteiligen – weil
wir es konsequent finden, politische Forderungen nach Beteiligung unserer
Nachwuchsgeneration zu stellen und dann auch unserem Nachwuchs – d. h.
Ihnen als PIA – eine
eigene Plattform zu bieten, um sich aktiv beteiligen zu können.
Wir werden
Sie weiterhin aktuell informieren.
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Ute Steglich
Vorsitzende der Landesgruppe Baden-Württemberg im BDP e. V.
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