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LFV Bayern

DV-Antrag-Transparenzregelung

Auf der Herbst DV der Psychotherapeutenkammer Bayern stellte die VPP-Vorsitzende als Delegierte folgenden Antrag um mehr Transparenz im Hinblick auf die Ämterfusionen der Funktionäre der PTK zu erreichen.
Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Dies ist hinsichtlich der Tatsache bemerkenswert, dass es sich bei der geforderten Transparenz ausschließlich um öffentliche Ämter und Gelder von Mitgliedern handelt (Berufsverbände, KV und Psychotherapeutenkammer).

Antrag zur 11. Sitzung der Delegiertenversammlung 23. Oktober 2007

Die Delegiertenversammlung möge beschließen:
Die gewählten und kandidierenden Funktionsträger der PTK –Bayern verpflichten sich, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in den relevanten Gremien der psychotherapeutischen Standesvertretungen für die Mitglieder der PTK öffentlich bekannt zu geben, sowie die aus diesen Ehrenämtern erzielten Aufwandsentschädigungen, Sitzungs- und Übergangsgelder.
Begründung:
Im Hinblick auf die im öffentlichen Dienst, der Politik und der Wirtschaft geforderte Transparenzregelung bzgl. Interessensvertretung und –Kollisionen sollte diese auch für die PTK-Bayern, als Körperschaft des öffentlichen Rechts verbindlich sein.
Gez.
Brigitte Morgenstern-Junior, 08.10.2007

29.1.2008