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LFV Bayern
DV-Antrag-Transparenzregelung
Auf der Herbst DV der Psychotherapeutenkammer Bayern stellte die VPP-Vorsitzende
als Delegierte folgenden Antrag um mehr Transparenz im Hinblick auf die Ämterfusionen
der Funktionäre der PTK zu erreichen.
Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen mehrheitlich
abgelehnt. Dies ist hinsichtlich der Tatsache bemerkenswert, dass es sich bei
der geforderten Transparenz ausschließlich um öffentliche Ämter
und Gelder von Mitgliedern handelt (Berufsverbände, KV und Psychotherapeutenkammer).
Antrag zur 11. Sitzung der Delegiertenversammlung 23. Oktober 2007
Die Delegiertenversammlung möge beschließen:
Die gewählten und kandidierenden Funktionsträger der PTK –Bayern
verpflichten sich, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in den relevanten Gremien
der psychotherapeutischen Standesvertretungen für die Mitglieder der PTK öffentlich
bekannt zu geben, sowie die aus diesen Ehrenämtern erzielten Aufwandsentschädigungen,
Sitzungs- und Übergangsgelder.
Begründung:
Im Hinblick auf die im öffentlichen Dienst, der Politik und der Wirtschaft
geforderte Transparenzregelung bzgl. Interessensvertretung und –Kollisionen
sollte diese auch für die PTK-Bayern, als Körperschaft des öffentlichen
Rechts verbindlich sein.
Gez.
Brigitte Morgenstern-Junior, 08.10.2007
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